Arbeitslos - Keine Arbeitsvermittlung wg/Rentenanspruch mit 60
Mein Mann hat einen Zeitvertrag damit er die Kriterien erfüllt, um mit 60 in Rente zu gehen. Hinweis: Er muss zuvor arbeitslos gemeldet sein. Wie tritt man gegenüber dem Arbeitsamt auf, wenn man nicht mehr vermittelt werden möchte.
2 Antworten
Arbeitslos melden und dann aber sagen, das er den Rentenantrag stellen wird.
Zwar sind die Vermittlungschancen in dem Alter schlecht, aber es gibt auch sehr eifrige Mitarbeiter der Agentur, die es trotzdem versuchen, oder ihn auf massnahmen schicken, nur weil es da noch freie Plätze gibt.
Also glecih der hinweis auf den Rentenantrag.
Ihre Aussage trifft nicht zu. 1. Mein Mann hat sich von der BfA in Abstimmung mit dem Arbeitsamt sagen lassen, dass er ab August sich arbeitslos melden muss, damit er 15 Monate später Rente erhält (arbeitslos und nach 3 Monaten Rente erhalten - geht gar nicht). 2. Sollte meinem Mann eine Arbeit in diesen 15 Monaten antreten - auch, wenn es nur einen kurzen Zeitraum betrifft - erhält er frühestens mit 63 Jahren Rente. Darum wussten wir nicht, wie wir ggü. dem Arbeitsamt auftreten dürfen.