Vermietete Wohnung, Hausgeld oder Betriebskosten in der Steuererklärung?

2 Antworten

Hausgeld abzüglich Rücklage.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mikkey  07.07.2017, 20:58

... plus Entnahmen?

- minus Zinsen (?Kapitalerträge)?

Sorry, aber wer soll das nachvollziehbar berechnen ohne Abgrenzungsprobleme zu bekommen?

Für die Steuererklärung nimmst Du die von der Hausverwaltung berechneten Betriebskosten, die Hausverwaltungskosten, Deine von Dir bezahlte Grundsteuer (etc.) zuzüglich die nachgewiesene Inanspruchnahme der Hausrücklage. Deine Einzahlungen auf das Hausgeld spielen steuerlich (noch) keine Rolle, nur die tatsächliche Inanspruchnahme zählt.

Die Betriebskostenrückerstattung an den Mieter im Folgejahr wird mit den vom Mieter gezahlten Vorschüssen im Folgejahr verrechnet. Das hast Du richtig so gesehen. 


clanger 
Beitragsersteller
 09.07.2017, 23:15

So habe ich es jetzt auch vorgenommen... 

Habe sämtliche Betriebskosten,wie von der Hausverwaltung zusammengefasst plus die Kosten die wir direkt tragen, angegeben.

Hoffe das wird so akzeptiert.

LittleArrow  10.07.2017, 11:35
@clanger

.... angegeben." Und hoffentlich auch die Betriebskosteneinnahmen und die etwaigen Hausverwaltungskosten und Inanspruchnahmen der Instandhaltungsrücklage. Aber das wolltest Du sicherlich auch so sagen;-)

Warum zweifelst Du an der Vorgehensweise? Hast Du mal die Anleitung zur Anlage V gelesen?

clanger 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 23:48
@LittleArrow

Klar die Betriebskosteneinnahmen bzw. Nebenkosten sind richtig deklariert. Instandhaltungsrücklage wurde nicht beansprucht, was das Ganze natürlich weiter vereinfacht. 

Ist halt ein langer Prozess, aber wenn man dann mal durchgestiegen ist geht es.

Vielen Dank nochmal!