Antwort
Habe nun doch noch eine Quelle dazu gefunden, die das bestätigt, was hier bisher auch geantwortet wurde:
"Im Falle der Heirat bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft, z. B. im Jahr 02 kann kein Verlustabzug von Gewinnen des anderen Ehegatten/Lebenspartners aus dem Jahr01 vorgenommen werden."
Quelle: Prof. Klaus Lindberg, Haufe, Finance Office Professional (https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/verlustausgleich-und-verlustabzug-19-negative-einkuenfte-bei-ehegatten_idesk_PI11525_HI2026859.html)