Wie kann Ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Ich bin US Militaer in Rente, habe in Deutschland gearbeitet und bekomme jetzt auch Rente hier. Jetzt is meine Frage ob Ich mich vond der Krankenversicherungspflicht befreien lassen kann, weil Ich auch schon meine Beitraege leiste an die Krankenkasse in die USA. Ich werde dann doppelt belastet weil meine amerikanische Rente bei der deutsche Rente gezaehlt wird (als einkommen) und Ich dan die 15,5% darueber bezahlen muss. Dass ist dann eine schoene Menge von meiner kleine Rente in Deutschland. Die militaer Krankenversicherung gilt hier in Deutschland ohne Problem, da das US Hospital uns schon als "Kunde" hat. Jede Auskunft ist willkommen!! Ich bitte um verstaendnis fuer meine schreibefehler!!
3 Antworten
Hallo Lissa, Vielen Dank fuer deine Antwort.
Ich wohne hier in Deutschland. Meine Situation ist ein bisschen kompliziert da ich nur 13 Jahre bei meiner Krankenversicherung angemeldet bin. War vorher nur im amerikanischen system aber konnte Rente beantragen wegen retroactive steuern von 7 Jahre. (keine Krankenversicherung bezahlt). Daher meine deutsche Rente. War vorher auch nicht in Deutschland krankenversichert. Meine Krankenversicherung sagt mir das Ich trotzdem meine Vorversicherungspflicht erfuellt habe. Es soll 9/10 sein von der 2e haelfte der Erwerbstaetigkeit, was Ich jetzt also nicht verstehe.
Das verstehe ich jetzt auch nicht. Es kann höchstens etwas mit einem deutsch-amerikanischen Abkommen zu tun haben.
Bitte deine Krankenkasse nochmal schriftlich, ihre Feststellung der Krankenversicherungspflicht zu überprüfen und dich von der Krankenversicherungspflicht zu befreien.
Vielleicht kann man dir hier weiterhelfen: http://dvka.de/oeffentlicheSeiten/Kontaktadressen/VerbindungstellenDeutschland/Krankenversicherung.htm
Hallo Sobeyda,
Vielen Dank fuer deine Antwort! 3 Monate wenn Ich in der KVdR einsteige oder wenn die Rente beantragt wurde. Meine Firma bezahlt nog immer die Krankenversicherung. Bin ab 01.12.2012 offiziel Rentner. Habe die Rente schon ab meinen 65. Lebensjahr beantragt und arbeite jetzt bis 01.12. Ich weiss, es ist sehr kompliziert!
Hallo, innerhalb vo drei Monaten nach Entstehen der Versicherungspflicht (in der Regel Rentenbeginn) kann man sich befreien lasse, wie schon gesagt wurde.
Man bekommt dann als Deutscher auch einen Zuschuss für die private Krankenversicherung. Ich fürchte aber, dass es den Zuschuss für die Army-Krankenversicherung nicht gibt, weil sie nicht den deutsche Gesetzen entspricht.
Viel Glück
Barmer