Ust Erklärung weicht von EÜR ab - ist das falsch?
Hallo,
Gewerbe - Istversteuerung
Ein Steuerberater sagte mir mal, dass für die Umsatzsteuer der Leistungszeitpunkt entscheidend wäre, für die EÜR aber der Zahlungszeitpunkt.
Nun habe ich Einnahmen aus dem Ausland nach $13b auch so gebucht in meiner Steuersoftware. Das führt nun allerdings dazu, dass die Betriebseinnahmen in der EÜR von den Einnahmen in der Ust. Erklärung abweichen - logisch.
Nun bittet das FA allerdings um eine Aufklärung dieser Differenz und ich frage mich, ob ich nicht doch beides nach Istversteuerung hätte buchen müssen?
Allerdings muss ich auch eine Zusammenfassende Meldung machen und dafür gilt meines Wissens nach immer Sollversteuerung, oder?
1 Antwort
Du hast den Kollegen falsch verstanden.
Natürlich ist (bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) der Zahlungszugang entscheidend.
Aber für den richtigen Steuersatz, oder für die Frage ob es noch unter z. B. die Kleinunternehmerregelung fällt, zählt der Leistungszeitpunkt.
Der § 18b S..2 UStG (https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18b.html) besagt aber doch, dass meine Umsätze nach §13b nach der Sollversteuerung in der USt Voranmeldung vorgenommen werden müssen oder wie ist der Paragraph zu verstehen? Das müsste dann doch auch für die USt Jahreserklärung gelten?
Will das Thema nicht unnötig aufwärmen aber dieser Paragraph klingt für mich etwas widersprüchlich.
Du benutzt eine österreichische Quelle, fragst Du aus Felix Austria an?
Ich würde Deinem Problem so begegnen, dass ich die ZM einfach nicht über das Buchhaltungsprogramm generiere, sondern direkt über Elster.
Ganz nebenbei die Frage, würdest du nciht mehr Geld verdinen, wenn u die Buchhaltung, für die Du garantiert mehr Zeit brauchst als ein Profi, einem StB, oder zumindest Buchführungshelfer überlässt udn in der Zeit mit Deiner eigenen Tätigkeit Geld verdienst?
Das habe ich dann auch bemerkt aber konnte es nicht mehr editieren... aber der Gesetzestext besagt das selbe.
Ja, guter Tipp, das hatte ich auch schon kurz überlegt. Dann werde ich das wohl in Zukunft per Hand machen und alles nach Istversteuerung in meiner Software verbuchen.
Ich hatte mich mal mit einem Steuerberater zusammengesetzt aber der hat mir auch gesagt, dass es sich nicht lohnen würde. Ich habe nur sehr wenige Buchungen pro Monat (3-10) und das ganze läuft eher "nebenbei", sodass ich Freizeit investiere, um dann alle 3 Monate die Buchhaltung zu machen (was ca. 1 Stunde dauert).
Klar, dieser Fehler wirkt jetzt natürlich sehr unbeholfen aber sonst bin ich mit der Buchhaltung ganz gut klar gekommen (hatte sich der Steuerberater auch angeschaut).
Das ist schlecht... dann sind meine komplette Ust. Erklärung sowie die 4 Voranmeldungen falsch. Das zieht bestimmt Konsequenzen nach sich :(
Und wie sieht es mit der Zusammenfassenden Meldung aus? Kennen andere EU Länder überhaupt Istversteuerung? Sonst müsste ich die ZM ja nach Sollversteuerung abgeben... vielleicht meinte er das?
Das zieht bestimmt Konsequenzen nach sich
Ja, einen Brief an das Finanzamt, um deren Frage zu beantworten. Und gegebenenfalls eine entsprechende Korrektur der Bescheide.
https://www.klinger-rieger.at/steuern-oesterreich/2011-12-punktuelle-aenderungen-durch-das-budgetbegleitgesetz-2012/2010-04-istversteuerung-klarstellung-zur-zeitlichen-erfassung-der-zm/
Für die ZM ist wohl tatsächlich der Leistungszeitpunkt entscheidend. Dann habe ich das wohl durcheinander gebracht und der Steuerberater meinte das.
D.h. für meine Ust. Erklärung sowie EÜR gilt Istversteuerung aber die ZM muss ich nach Sollversteuerung vornehmen. Einzige Problem dabei ist, dass meine Buchhaltungssoftware das nicht kann, da die ZM ja aus den Buchungen erstellt wird und ich keine Unterscheidung vornehmen kann.