Darf ich als Freiberufler meine selbst erstellte EÜR als Einkommensnachweis für eine Wohnungsbewerbung vorlegen?
Liebe Community,
ich bin seit Februar 2020 freiberuflich tätig. Nun muss ich mein Einkommen für eine Wohnungsbewerbung nachweisen. Das Problem ist folgendes:
Ich habe ausschließlich Bareinnahmen erhalten. Ich habe alle Einnahmen und Ausgaben in einer Excel-Tabelle dokumentiert, um mein Einkommen zu ermitteln. Allerdings habe ich für die Einnahmen keine Rechnungsbelege.
Darf ich dem Vermieter meine selbst erstellte Excel-EÜR als Einkommensbeleg vorlegen?
Ich bezweifle dies, weil ich die Einnahmen nicht nachweisen kann. Aber das ist meine einzige Idee.
Für konstruktive Vorschläge bin dankbar.
Beste Grüße
Anna
3 Antworten
Ich habe ausschließlich Bareinnahmen erhalten.
Allerdings habe ich für die Einnahmen keine Rechnungsbelege.
Papier ... wie auch irgendwelche Excel-Tabellen sind geduldig.
Wäre ich "hier" ( potentieller ) Vermieter, ich würde mich auf eine solch "phantasievolle" Luftnummer nicht einlassen.
Was ist dann meine Alternative? Ein durchschnittler monatlicher Gewinn von über 2.000 Euro ist in meiner Wahrnehmung keine Luftnummer.
Typischer Weise werden die EÜRs nur akzeptiert, wenn sie von einem Steuerberater erstellt sind.
Wir schreiben regelmäßig entsprechende Briefe, mit denen wir dem Mandanten einen bestimmten Gewinn bescheinigen und dass er alle fälligen Steuern pünktlich bezahlt.
Eine selbst erstellte Excel Tabelle wird vermutlich nicht akzeptiert werden.
Was mir noch auffällt:
Freiberufler und Bareinnahmen
Ausschließlich Bareinnahmen klingt für mich nicht nach Freiberufler, sondern eher nach Nagelstudio, oder Flohmarkthändler.
Da erlaube ich mir den Hinweis, dass bei Nennung der Tätigkeit ein Vermieter entweder ablehnt, oder akzeptiert. Denn das dort Geld verdient wird steht ausser Zweifel, auch ohne Bestätigung. Wenn aber die Berufsbezeichnung aus verständlichen Gründen modifiziert wird, in Coaching, oder Lebensberatung, Ballett usw. dann wird es aber vermutlich ohne Steuerberater nicht klappen, solange kein Steuerbescheid vorliegt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. In der Tat habe ich meine Berufsbezeichnung bisher modifiziert. Demnach besteht meine einzige Chance wohl darin, mit offenen Karten zu spielen. Doch welche Berufsbezeichnung wird am ehesten akzeptiert? Stripperin, Tänzerin, Escort, Sex Worker?
Ih würde das ganz ehrlich danach variieren, mit wem ich es zu tun habe.
Die Bezeichnung Sex Worker würde ich weglassen, weil es bestimmt meist mit Prostitution gleichgesetzt wird.
Hostess auf Messen, oder Gogo Tänzerin hielte ich für geschickter.
Ich würde hier eher den letzten Steuerbescheid vorlegen.
Selbstständige, die eine Kreditkarte beantragen, müssen diesen in der Regel auch als "Gehaltsnachweis" vorlegen, da sie ja keine Lohnabrechnung bekommen wie ein Angestellter.
Da ich erst seit Februar 2020 selbstständig bin, besitze ich keinen Einkommenssteuerbescheid.
Kann ich meine Bareinnahmen auf mein Konto einzahlen und den Kontoauszug als Beleg verwenden?
Dass du erst 2020 angefangen hast, habe ich überlesen. Naja, ein Geschäftskonto wäre in jedem Fall anzuraten. Ob die Auszüge akzeptiert werden, kann ich aber nicht sagen. Ich tendiere zu dem Vorschlag mit dem Steuerberater.
Ausschließlich Bareinnahmen ist folgendermaßen zu verstehen: Ich arbeite als Tänzerin und Escort. Dies habe ich nicht erwähnt, da ich vorurteilsfreie und ernstgemeinte Ratschläge erhalten möchte.