Rechnungskorrektur nach Steuerbescheid?
Als Freiberufler erstelle ich ja für meine ESt-Erklärung eine EÜR.
Wenn sich nach Abgabe der Steuererklärung und nach Erhalt des Steuerbescheids herausstellt, dass ein Kunde zu viel Geld bezahlt hat (welches er nun zurückfordert), kann man die Rückzahlung problemlos in der Steuererklärung des aktuellen Jahres als Betriebsausgabe deklarieren und somit den Vorfall sauber korrigieren?
Die Umsatzsteuer kann man vermutlich ebenfalls mit der nächsten USt-Voranmeldung korrigieren?
2 Antworten
EÜR: die Rückzahlung mindert Deine Einnahmen. Sie geht also dort als negativer Betrag ein.
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich analog um einen negativen Umsatz. Er mindert also Deine sonstigen Umsätze.
Unter Umständen könnte das Finanzamt nachfragen und die Unterlagen dazu sehen wollen. Das sollte aber kein großes Problem sein.
Anders geht es doch gar nicht, siehe § 11 EStG und § 17 UStG.
Vielen Dank. Mir ging es vor allem um die Frage, ob das Finanzamt dieses Vorgehen irgendwie kritisch sehen könnte. Im Endeffekt werden ja hier Einnahmen "vorgezogen" und in einem späteren Jahr werden entsprechende Ausgaben gebucht. Hier könnte man ja "böswillige Absicht" des "Finanztunings" unterstellen. Andererseits ist dies ein einmaliger Fall und in gewissen Rahmen lassen sich ja eh Gewinne / Verluste über die Jahresgrenze verschieben...