Untervermietung befreit vom Umsatzsteuer?

2 Antworten

Natürlich nimmst Du 1.000,- Euro netto ein + 190,- Euro umsatzssteuer, denn es ist hier keine Frage der Option.

Du vermietest eine Gewerbefläche und es ist eine Untervermietung.

Außerdem bedenke, wäre es frei, so wäre es ein Ausschlussumsatz und es würde Deinen Vorsteuerabzug kürzen.

Ausserdem, verdienen tust Du erst, wenn Du weniger als 1/3 Deiner Fläche für 1/3 Deiner eigenen Miete vermietest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

skillful911 
Beitragsersteller
 23.05.2024, 10:35

immer beste Antwort Herr. Vielen Dank. Das heißt die Option gem. §9 UStG gehört nicht dazu, sondern ein privat Person?

wfwbinder  23.05.2024, 12:26
@skillful911

Nein, da können wir gleich mit einem allgemeinen Irrtum aufräumen. Jeder der vermietet ist Unternehmer, lso auch die Privatperson, die ein Haus baut udn eine Wohnung vermietet. Aber die merken das nicht, weil auch das Finanzamt aus Arbeitsvereinfachung auf die Umsatzsteuererklärung verzichtet, weil nur 0,- herauskäme.

Vermietungsumsätze für Wohnungen sind immer steuerfrei. § 4 Nr. 12 UStG. Bei Gewerberaum kann man optieren, muss es aber nicht. kurzfristige Vermietung von Wohnraum (AirBnB, Ferienwohnungen) sind dagegen immersteuerpflichtig (haben dann auch Vorsteuerabzug).

In Deinem Fall ist es die untervermietung von Büroraum udn das fällt unter kurzzeitverietung (auch wenn der Vertrag nicht nur ein paar Wochen, oder Monate läuft) und ist daher auch steuerpflichtig.

Wenn Du als Firma das Büro gemietet hast, dann kann ja wohl auch nur die Firma als Untervermieter auftreten.

Und dann berechnest Du meiner Meinung nach auch die 19% Umsatzsteuer.

Wo ist denn das Problem, wenn Du € 1000 plus € 119 Umsatzsteuer berechnest?

Dann hast Du doch Deine € 1000!?!


skillful911 
Beitragsersteller
 22.05.2024, 12:08

kein Problem. Möchte nur wissen welche Angelegenheit man hat. Option nach § 9 UStG