Unfall von der Berufsschule auf dem Weg nach Hause
Moin, hatte gestern einen Autounfall, leider ist der Wagen völlig schrott. Totalschaden ! Da die Berufsschule 100 Kilometer entfernt ist bekomme ich auch eine Kilometerpauschale von 30 cent pro gefahrenen Kilometer. Der Unfall ist mein verschulden durch einen Fahrfehler entstanden. Kann ich beim Arbeitgeber mir die Reperaturkosten erstatten lassen da es ja im Prinzip eine angeordnete Dienstreise war zum zweck der erfüllung meines Ausbildungziels.
Ich hoffe ihr könnt mir Helfen :=) Lg Jonas
4 Antworten
Kann ich beim Arbeitgeber mir die Reperaturkosten erstatten lassen
Originelle Idee, nur leider sehe ich keinerlei gesetzliche Grundlage dafür. Besonders bemerkenswert finde ich, dass Du Dir auch noch die Folge eines von Dir selber begangenen Fahrfehlers vergolden lassen willst. Und im übrigen fährst Du nicht im Interesse Deines Arbeitgebers zur Berufsschule. Dem kann es schnurzpiepegal sein sein, ob Du Deine Ausbildung schaffst. Es ist Dein Interesse und deshalb mußt Du auch zahlen.
Und im übrigen fährst Du nicht im Interesse Deines Arbeitgebers zur Berufsschule
merkwürdig, diese Spezies von jungen Leuten gibt es noch immer, die meinen für Lehrer oder wie hier für den Ausbildungsbetrieb zu lernen ? K.
Dein Anspruchsdenken ist ja höchstallerliebst ;-)
auch eine Dienstfahrt war hätte ich auch bei Fahrlässigkeit Anspruch auf Ersatzleistungen
Der tägliche Arbeitsweg zur und von der Arbeitsstelle / Berufsschule ist doch keine Dienstfahrt ! Und wieso brauchst Du eine Reisegenehmigung. Ich hatte noch nie eine, damit ich zur Arbeit komme ;-)
ich benötige lediglich das Geld um mir ein neues Auto zuzulegen um meiner Ausbildung weiter nachgehen zu können
Für solche Fälle (Schäden am eigenen Auto durch andere Fälle als in der Teilkasko beschrieben) ist eine Vollkaskoversicherung da. Wer eine hat, ist im Vorteil ;-)
Berufsschulpflicht ist leider nicht dasselbe , als wen Du im Auftrag des AG unterwegs bist. Von daher besteht leider kein Regressanspruch und der Schaden bleibt Dein Schaden.
Durch die Berufsgenossenschaft ist nur Dein Körper versichert und nicht Dein Auto.
Zusammenfassung: Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt Deine Haftpflicht.
Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt Deine Vollkasko (sofern vorhanden).
Falls du Schäden erlitten hast, übernimmt das die Berufsgenossenschaft.
Nein kannst Du nicht, auf welchem Stern lebst Du denn ??? Du kannst Dich beim AG für die bereits kulant gewährte Kilometerpauschale bedanken, verpflichtet wäre er dazu nicht. Der selbst verschuldete Unfall ist ganz allein Dein Risiko, die Regulierung des Schadens übernimmt Deine Fahrzeugversicherung wenn es eine Kasko gibt. Dafür wirst Du in der SF-Klasse hochgestuft was höhere Beiträge zur Folge hat. Und es war auch im Prinzip keine Dienstreise wenn Du auf dem Weg von zu Hause zum AG fährst oder eben zurück. Die Erfüllung Deines Ausbildungszieles ist ebenso zu 100 % von Dir zu erbringen und nicht vom AG.
Moin,
Sätze wie "auf welchem Stern lebst Du denn ???" können sie sich hier bitte sparen !
Fahrten zur Berufsschule gelten immer als Dienstreise und müssen somit auch vom Arbeitgeber versichert sein.
Quelle : http://www.handwerksblatt.de/handwerk/fahrten-zur-berufsschule-sind-dienstreisen-3153.html
Könnten sie ihre Aussagen irgendwie belegen?
so eine saloppe Bemerkung kannst Du doch hier keinem verübeln bei dieser Frage ;-) Selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind immernoch Sache der eigenen Vollkasko. Personenschäden sind wieder was anderes.
Moin, meinem Arbeitgeber kann es nicht "schnurzpipegal" sein ob ich die Ausbildung schaffe oder nicht, mit dem unterschreiben des Ausbildungsvertrages hat er mir versichert mich durch die Ausbildung zu bringen und dazu gehört nun mal auch die Berufsschule. Da ich auch für die Berufsschule eine Reisegenehmigung brauche und es, so denke ich, auch eine Dienstfahrt war hätte ich auch bei Fahrlässigkeit anspruch auf Ersatzleistungen. Und ganz sicher will ich mir nichts vergolden lassen, ich benötige lediglich das Geld um mir ein neues Auto zuzulegen um meiner Ausbildung weiter nachgehen zu können.
Lg Jonas