Autounfall nach Berufsschule, Wegeunfall?
Hallo,
heute hatte ich nach der Berufsschule einen Unfall. Ich bin von dem Parkplatz gefahren war fast auf meiner Spur als auf einmal ein Auto angerast kam und mir hinten gegen den Reifen geknallt ist. (Polizei,Feuerwehr, Krankenwagen war da)
ich habe es in meinem Aubsildungsbetrieb gemeldet, die meinten sie sind raus da es in der Berufsschulwoche passiert ist.
In der Berufsschule wurde ich gefragt ob ich verletzt bin (bin ich nicht) hab ich auch gesagt, da meinten sie auch sie sind da „raus“ nun meine Frage. Ist das ein wegeunfall und müsste das nicht gemeldet werden? Bzw. Die den Schaden tragen?
Wer die Schuld trägt ist bisher nicht geklärt, (falls ich aber schuldig bin, weil der andere auf der Hauptstraße war und ich vom Parkplatz kommt, übernimmt das immernoch die Versicherung bzw. Zählt es zum wegeunfall?)
4 Antworten
Du kannst evtl. Kosten als Werbungskosten von den Steuern absetzen.
Ansonsten kann ich mich den anderen Antworten nur anschließen.
Natürlich zählt das als Wegeunfall, aber das ist ja nicht relevant da dir ja nichts passiert ist, hättest du eine Verletzung müßte es deine Firma oder die BS an die zuständige BG melden.
Für den Blechschaden ist es auch egal ob du Beruflich oder Privat unterwegs bist.
Nun muß erst einmal die Schuldfrage geklärt werden bevor eine eurer Versicherungen aktiv wird.
Bzw. Die den Schaden tragen?
Schäden an den Fahrzeugen sind selbst bzw. von der eigenen Versicherung zu tragen, egal ob wegeunfall oder nicht.
Beim Wegeunfall geht es doch nicht um den Sachschaden am Auto, sondern um den Personenschaden - für den spränge die gesetzliche Unfallversicherung = Berufsgenossenschaft ein.
Du bist aber doch nach eigener Aussage nicht verletzt?
https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/verkehrssicherheit/wu-strasse/index.jsp