Was tun wenn BG ein Gutachten bzgl Arbeitsunfall mit folgendem Trauma nicht anerkennen will?

1 Antwort

Da bist Du leider kein Einzelfall. Eine solche Verfahrenpraxis ist bei BG´s an der Tagesordnung. Es wird mit härtesten Bandagen ohne Rücksicht auf den Betroffenen jahrelang prozessiert.

Leider gibt das die deutsche Rechtslage her.

Um so wichtiger ist es, dass man angemessenen und vor allem, sach- und rechtskundigen Beistand vor Gericht hat.

Man kann dir daher nur dringend empfehlen sich beim VdK zumindest beraten zu lassen. Das sind wirkliche Spezialisten und bei den BG´s gefürchtet ..;-) Zudem sind sie nahezu kostenfrei und kämpfen für Dein Recht.

Da ich nicht weiß, wo Du wohnst, hier der Link zu Allgemein-Website: http://www.vdk.de/deutschland/

Viel Glück!


Beyda 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 22:56

Hallo Jürgen , 

Danke für die Schnelle Antwort 


ich Glaube ich muss die Sache ausführlicher darstellen  um auf meine Frage eine richtige Antwort zu bekommen  ... 

Also die Sachlage ist so ... 

1990 Arbeitsunfall mit verletzung am Linken Auge 
keine Rente da Mde unter 20 von 100 

2009 wieder Verschlechterungsantrag gestellt und Mde Seitens Gutachten erneut unter 20 von Hundert 
Folglich ging die Sache bis zur Klage beim  Sozialgericht der folgendes zur Niederschrift gab 

Niederschrift  des Richters 

Nach eingehender Erörterung der Sach und Rechstlage schließen die Beteiligten folgenden 

VERGLEICH 

Die Beklagte erklärt sich bereit die Klägerin auf psychiatrischem Fachgebiet unter der Berücksichtigung des § 200 Abs SGB VII begutachten zu lassen und der Klägerin dann einen neuen rechtsbehelfsfähigen Bescheid aufgrund des Antrags vom 21.7.2009 auf Gewährung eine Verletztenrente zu erteilen .

Die beteiligten sind sich einig , das hiermit der Rechtsstreit im vollem Umpfang erledigt ist . 

Ausergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten 


Nach diesem Urteil 
Habe ich einen Zusatzgutachten in Pyschiatrischem Umpfang als Folgeerscheinungen des Unfalls machen lassen lassen ,was für mich sehr gut aus ging. 

Dieses Gutachten will die BG aber nicht anerkennen und meint ich solle ein erneutes Gutachten unter Ihrer Auswahl machen . 
Sie haben mir zur Auswahl 3 Gutachter angeboten und eine frist bis 2.6.16 für meine Stellungnahme eingeräumt . Ich habe ersteinmal um einen Fristaufschub gebeten und mich nicht zu der Aufforderung geäußert . 


Nun habe ich einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt geholt aber brauche jeden Rat wie ich gegen die BG unter diesen Vorraussetzungen richtig angehen kann und was Sie nach dieser Sachlage noch fordern dürfen oder nicht . 


Liebe Grüße Beyda 













Juergen010  25.05.2016, 18:04
@Beyda

Hallo Breda,

ich kann nur wiederholen: Geh zum VdK. Die kennen sich bestens mit der Materie aus und können Dir (und ggf. auch deinem Anwalt) wertvolle Tipps geben und auf Verfahrensfallen (in eine bist Du ja schon reingetappt) hinweisen.

Gerade das Thema Gutachten / Gegengutachten ist nahezu unerschöpflich was den "Anerkennungsspielraum" seitens der BG angeht - da braucht es guten Rat von mehreren Quellen, damit man nicht jahrelang durch die Instanzen ziehen muss.