Was tun wenn BG ein Gutachten bzgl Arbeitsunfall mit folgendem Trauma nicht anerkennen will?
erst einmal Hallo an Alle ,
bevor ich zum Stand der Dinge komme , möchte ich erst den Ablauf meines Unfalls schildern
Ich habe am 10.3.1990 einen Arbeitsunfall an meinem Linken Auge erlitten und bekam leider unter 20 Mde, was eine Unfallrente ausschlieste . So Unerfahren mann in Jüngeren Jahren ist habe ich es hingenommen und Alle 10 Jahre einen Verschlimmerungsantrag gestellt natürlich Ohne Erfolg ...
Ein paar Monate später nach dem Unfall bekam ich schwere Depressionen und lebe bis Heute ( leider ) mit einigen Psychichen Sorgen und leide an Thrauma . Ahnungslos das diese Folgeerscheinungen des Unfalls waren habe ich es so hingenommen und dagegen angekämpft wie es ging ...
vor 9 Jahren habe ich einen erneuten Verschlechterungsantrag gestellt da mein Sehvermögen immer geringer wurde und auch diesmal hat die BG meinen Antrag abgelehnt da ich erneut unter 20 Mde Stünde .
daraufhin habe ich wiederspruch gestellt und am ende Klage beim Sozialgericht eingereicht
In dieser zwischenzeit war ich wegen meiner Pschischen Krankheit im Krankenhaus und erfuhr zufällig durch einen Patienten das diese Beschwerden auf jedenfall als Folgeerscheinung beim Gericht angegeben werden sollten und einen Zusatsgutachten erforderlich ist .. Dies machte ich auch und das Gericht sprach meinem Zusatzgutachten zu, den ich auch selbst auswählen durfte .
Ich ernannte einen Pschiosomatischen Facharzt den die BG auch genehmigte . Sie übernahmen auch die Kosten dafür .
Nun habe ich einen Gutachten gemacht und der Arzt hat 100 prozentige Thraumaerscheinungen , Schlafstörungen und Depressionen Unfallfolgen diagnostiziert ,womit mir für die Unfallrente nichts mehr im wege stehen dürfte aber leider setzt die BG erneut ein Stein vor mir und will das GUtachten nicht anerkennen mit der Begründung es sei nicht Verwertbar . Sie fordern mich auf ein erneutes Gutachten Ihrerseits zu machen haben auch Schrifftverkehr mit meinem Gutachter gehalten der natürlich bei dem gleichen Resultat bleibt .
was kann ich dagegen tun ? Kann es Sein das das Sozialgericht der BG folgt und ein erneutes Gutachten anstreben lässt ?
Kann ich mich gegen ein erneutes Gutachten wehren und Rechtlich darauf bestehen das dieses Gutachten anerkannt wird .
Das Gutachten wurde in einer Uni Klinik gemacht
Leider kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten da ich nur noch einige Stunden am Tag arbeiten kann und weis nicht mehr weiter
Bin um jeden Rat sehr Dankbar
Liebe Grüße Beyda
1 Antwort
Da bist Du leider kein Einzelfall. Eine solche Verfahrenpraxis ist bei BG´s an der Tagesordnung. Es wird mit härtesten Bandagen ohne Rücksicht auf den Betroffenen jahrelang prozessiert.
Leider gibt das die deutsche Rechtslage her.
Um so wichtiger ist es, dass man angemessenen und vor allem, sach- und rechtskundigen Beistand vor Gericht hat.
Man kann dir daher nur dringend empfehlen sich beim VdK zumindest beraten zu lassen. Das sind wirkliche Spezialisten und bei den BG´s gefürchtet ..;-) Zudem sind sie nahezu kostenfrei und kämpfen für Dein Recht.
Da ich nicht weiß, wo Du wohnst, hier der Link zu Allgemein-Website: http://www.vdk.de/deutschland/
Viel Glück!
Hallo Breda,
ich kann nur wiederholen: Geh zum VdK. Die kennen sich bestens mit der Materie aus und können Dir (und ggf. auch deinem Anwalt) wertvolle Tipps geben und auf Verfahrensfallen (in eine bist Du ja schon reingetappt) hinweisen.
Gerade das Thema Gutachten / Gegengutachten ist nahezu unerschöpflich was den "Anerkennungsspielraum" seitens der BG angeht - da braucht es guten Rat von mehreren Quellen, damit man nicht jahrelang durch die Instanzen ziehen muss.
Hallo Jürgen ,
Danke für die Schnelle Antwort
ich Glaube ich muss die Sache ausführlicher darstellen um auf meine Frage eine richtige Antwort zu bekommen ...
Also die Sachlage ist so ...
1990 Arbeitsunfall mit verletzung am Linken Auge
keine Rente da Mde unter 20 von 100
2009 wieder Verschlechterungsantrag gestellt und Mde Seitens Gutachten erneut unter 20 von Hundert
Folglich ging die Sache bis zur Klage beim Sozialgericht der folgendes zur Niederschrift gab
Niederschrift des Richters
Nach eingehender Erörterung der Sach und Rechstlage schließen die Beteiligten folgenden
VERGLEICH
Die Beklagte erklärt sich bereit die Klägerin auf psychiatrischem Fachgebiet unter der Berücksichtigung des § 200 Abs SGB VII begutachten zu lassen und der Klägerin dann einen neuen rechtsbehelfsfähigen Bescheid aufgrund des Antrags vom 21.7.2009 auf Gewährung eine Verletztenrente zu erteilen .
Die beteiligten sind sich einig , das hiermit der Rechtsstreit im vollem Umpfang erledigt ist .
Ausergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten
Nach diesem Urteil
Habe ich einen Zusatzgutachten in Pyschiatrischem Umpfang als Folgeerscheinungen des Unfalls machen lassen lassen ,was für mich sehr gut aus ging.
Dieses Gutachten will die BG aber nicht anerkennen und meint ich solle ein erneutes Gutachten unter Ihrer Auswahl machen .
Sie haben mir zur Auswahl 3 Gutachter angeboten und eine frist bis 2.6.16 für meine Stellungnahme eingeräumt . Ich habe ersteinmal um einen Fristaufschub gebeten und mich nicht zu der Aufforderung geäußert .
Nun habe ich einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt geholt aber brauche jeden Rat wie ich gegen die BG unter diesen Vorraussetzungen richtig angehen kann und was Sie nach dieser Sachlage noch fordern dürfen oder nicht .
Liebe Grüße Beyda