reden wir von einem Kfz-Unfall?


ein Schuldeingeständnis kann ich auch keinem raten. Das sollte man vermeiden.

Nur sehe ich dein Problem auch nicht, denn du hattest die Polizei vor Ort, die Versicherungen sind (hoffentlich) eingeschaltet. Nun geht es m.W. eher um die Einschätzung der Versicherung, weniger um die des Versicherten.

Wenn nun auch die Versicherung den Fall wie dein Unfallgegner einschätzt, dann wird es spannend. Dann kann es zu einem Rechtsstreit kommen.

Hast du denn die Versicherungsdaten des Gegner? Rede doch nicht mit der Person, sondern mit der Versicherung!

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das kann schon sein, wenn ihr regelmässig Steuern nachzahlen müsst bei euren Steuererklärungen. Das kann bei der Steuerklassenkonstellation leicht der Fall sein. Und dann kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.

Lies mal hier den Beitrag: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer-Vorauszahlung - vor allem den Bereich Einkommensteuervorauszahlung. Dort wirst du erkennen: ja, das ist möglich und zwar schon bei geringen Beträgen.

durch die Abzüge bei den Gehältern berücksichtigt sein?

man wält ja die III/V, weil man dadurch mehr Geld übrig hat und damit die Steuerschuld auf die Steuererklärung verschiebt. Daher kommt es oft vor, dass man in so einem Falle Steuer nachzahlen muss.

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diesen Trend kann man in einigen Regionen erkennen wie Asien oder auch in der Türkei. Das würde ich zu den Emerging Markets rechnen und dort begann die Tendenz vor ca. 6 Monaten. Das könnte man der Meldung der Fed zuschreiben, dass die lockere Geldpolitik bald ein Ende haben könnte. Damit ziehen Investoren Gelder ab und gehen zurück in die USA.

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die Bank vermutet wohl, dass der Kredit nicht zu 100% getilgt wird. Daher solltest du der Bank klar machen, dass die Tilgung erfolgen wird. Und du solltest mit der Bank die Vorgehensweise klären. Tilgst du nicht ganz, wirst du den Brief nicht bekommen. Die Bank will Sicherheiten.

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die, die im Grundbuch stehen, sind die Eigentümer. Und sollte die Mutter sterben, dann erbt der Mann allein, wenn Berliner Testament, oder eben auch die Kinder.

Es könnte einen Unterschied bei der Vermögensteilung machen im Scheidungsfalle. Dann gehört das Haus zum Anfangsvermögen der hier genannten Mutter. Nur ist das ein ganz anderer Fall und hat mit dem Erbe per se nichts zu tun.

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klar ist der Vermieter dazu berechtigt. Der Sohnemann kann froh sein, dass er nicht noch weitere Kosten aufgebrummt bekommt, denn er hat sich nicht an den Auszugstermin gehalten und wenn der Vermieter renovieren musste und mglw. Handwerker vor der Tür standen und ihre Arbeit nicht verrichten konnten, dann kann das teuer werden.

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das wäre ein schöner Trick. Man sieht sich eine Wohnung an, mietet sie und zieht dann alle 'Mängel' mietmindernd ab: fehlende Doppelverglasung, kein hochwertiger Boden, alte Küche etc.

Wenn du so eine Wohnung mietest, dann kostet die mit der Verglasung soviel wie im Vertrag steht. Und wenn du auf die Renovierung pochst, dann bekommst du die Quittung: Mieterhöhung im 2-stelligen Prozentbereich.

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