Ladendiebstahl geringwertiger Sache gem. § 248 StGB Lehrer/Beamter?

5 Antworten

Sich jetzt mit der Vorbildfunktion als verbeamteter Lehrer herausreden zu wollen, finde ich im Nachgang etwas schwach. Du wusstest zuvor, dass du verbeamtet bist, Kindern ein Vorbild sein solltest und dein Verhalten falsch ist. Beamte haben bei sowas kein Freifahrtschein sondern müssen mit den Konsequenzen des Gesetzes leben wie jeder andere auch. Sei froh, dass es verhältnismäßig nur so eine Bagatelle war.

Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft bei Ersttätern aufgrund der Geringfügigkeit.

Btw stell dir mal vor, jemand aus der Schule oder von den Eltern der Kinder hätte das mitbekommen und das würde sich rumsprechen, oberpeinlich und du hättest einen schlechten Ruf weg. Da kannst du froh sein, dass das nicht passiert ist.

Ich finde auch, dass Lehrer "aufgrund ihrer Vorbildsfunktion" generell nicht angezeigt werden sollen dürften.

Man stelle sich mal vor, dass Lehrer, von denen offiziell bekannt ist, dass sie sich nicht normgerecht verhalten, trotzdem unsere Kinder unterrichten dürfen.

Zum Schutz der Schulen, der Schüler und des allgemeinen Rechtsfriedens ist es einfach wichtig, sowas unter Radar zu fahren. Wie bei der Kirche.


Answer123  06.08.2023, 13:22

Du solltest Ironie besser kennzeichnen - sonst versteht die keiner :)

 Aufgrund meiner Vorbildsfunktion als Lehrer/ Beamter.

April April
Ich hoffe solche Leute trift das Gesetz mit voller Härte, kann ja nicht sein das man sich so vor einer Strafe drücken kann.
Du brauchst nicht zur Polizei zur Aussage, der Staatsanwaltschaft reicht die Diebstahlmeldung aus um sich eine Strafe für dich zu überlegen.

Bist du wirklich soooo doof!

Natürlich gehört das besraft, unabhängig vom Job!

Jetzt klauen sogar schon die Lehrer / Beamte ?

Ich falle vom Glauben ab

Zuerst sollte hier mal schnellstens diese Inflationsausgleichszahlung von 3000€ zurückgefordert werden ! Hat diese nicht gereicht ?

Das ist wohl der unverschämteste Kommentar , erst kriminell und dann es als ,, Fall ,, abtun

Uups

da kommt noch was nach

ergeht ein Strafbefehl. Daraus folgt dann die Mitteilung nach Mistra Nr. 15 an den Dienstherrn, wenn bekannt ist, dass Sie Beamter sind

Hier noch ein Klau Lehrer

https://www.frag-einen-anwalt.de/Beamter-beim-Ladendiebstahl-erwischt--f376535.html


Answer123  06.08.2023, 13:27

Ich habe ohnehin den Eindruck, dass gerade Lehrer es oft nicht so genau nehmen mit dem Gesetz... Steuerhinterziehung, Wahlbetrug, etc... scheint dort Tagesgeschäft zu sein, wenn ich mich mal so unter den mir bekannten Lehrern umschaue.