Ladendiebstahl geringwertiger Sache gem. § 248 StGB Lehrer/Beamter?
Ich habe einen Diebstahl im Wert von 12,00 EUR in einem Lebensmittelladen begangen und wurde an der Kasse abgefangen von dem Sicherheitsdienst. Vor Ort habe ich die Tat gestanden und eine Strafe von 100,00 EUR bezahlt und 3 Monate Hausverbot erhalten. Ich habe mich entschuldigt.
Mein Mann hat war am nächsten Tag im Lebensmittelladen und hat sich nochmals für die Tat entschuldigt. Zugleich hat der Filialleiter geprüft nach der Bitte meines Mannes, ob er die Straftat zurücknehmen kann. Dies wurde dann am nächsten Tag telefonisch bestätgigt, dass dies möglich ist und es wird vorgenommen. Aufgrund meiner Vorbildsfunktion als Lehrer/ Beamter.
Leider haben wir jetzt nach dem Urlaub ein Schreiben von dem Polizeipräsidium erhalten mit der Bitte um eine Schriftliche Stellungnahme.
Wie sollen wir weiter vorgehen?
Wir sind davon ausgegangen, dass der Fall eigentlich erledigt ist nach dem wir den Fall mit der Filialleitung besprochen und uns nochmal entschuldigt haben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
5 Antworten
Sich jetzt mit der Vorbildfunktion als verbeamteter Lehrer herausreden zu wollen, finde ich im Nachgang etwas schwach. Du wusstest zuvor, dass du verbeamtet bist, Kindern ein Vorbild sein solltest und dein Verhalten falsch ist. Beamte haben bei sowas kein Freifahrtschein sondern müssen mit den Konsequenzen des Gesetzes leben wie jeder andere auch. Sei froh, dass es verhältnismäßig nur so eine Bagatelle war.
Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft bei Ersttätern aufgrund der Geringfügigkeit.
Btw stell dir mal vor, jemand aus der Schule oder von den Eltern der Kinder hätte das mitbekommen und das würde sich rumsprechen, oberpeinlich und du hättest einen schlechten Ruf weg. Da kannst du froh sein, dass das nicht passiert ist.
Ich finde auch, dass Lehrer "aufgrund ihrer Vorbildsfunktion" generell nicht angezeigt werden sollen dürften.
Man stelle sich mal vor, dass Lehrer, von denen offiziell bekannt ist, dass sie sich nicht normgerecht verhalten, trotzdem unsere Kinder unterrichten dürfen.
Zum Schutz der Schulen, der Schüler und des allgemeinen Rechtsfriedens ist es einfach wichtig, sowas unter Radar zu fahren. Wie bei der Kirche.
Aufgrund meiner Vorbildsfunktion als Lehrer/ Beamter.
April April
Ich hoffe solche Leute trift das Gesetz mit voller Härte, kann ja nicht sein das man sich so vor einer Strafe drücken kann.
Du brauchst nicht zur Polizei zur Aussage, der Staatsanwaltschaft reicht die Diebstahlmeldung aus um sich eine Strafe für dich zu überlegen.
Bist du wirklich soooo doof!
Natürlich gehört das besraft, unabhängig vom Job!
Jetzt klauen sogar schon die Lehrer / Beamte ?
Ich falle vom Glauben ab
Zuerst sollte hier mal schnellstens diese Inflationsausgleichszahlung von 3000€ zurückgefordert werden ! Hat diese nicht gereicht ?
Das ist wohl der unverschämteste Kommentar , erst kriminell und dann es als ,, Fall ,, abtun
Uups
da kommt noch was nach
ergeht ein Strafbefehl. Daraus folgt dann die Mitteilung nach Mistra Nr. 15 an den Dienstherrn, wenn bekannt ist, dass Sie Beamter sind
Hier noch ein Klau Lehrer
https://www.frag-einen-anwalt.de/Beamter-beim-Ladendiebstahl-erwischt--f376535.html
Ich habe ohnehin den Eindruck, dass gerade Lehrer es oft nicht so genau nehmen mit dem Gesetz... Steuerhinterziehung, Wahlbetrug, etc... scheint dort Tagesgeschäft zu sein, wenn ich mich mal so unter den mir bekannten Lehrern umschaue.