Unfall Durchfahrt verboten linienverkehr frei?

3 Antworten

Nur, weil ein Unfallbeteiligter nicht allein für den Zusammenstoß verantwortlich ist, verteilt sich die Schuld nicht zwangsweise gleichmäßig auf beide Unfallgegner. Entstand der Unfall, weil beide gegen die Verkehrsregeln verstießen, ist die Schwere des Verstoßes zu berücksichtigen. Somit ist zunächst die prozentuale Schuld am Unfall zu ermitteln. Dann muss die jeweils gegnerische Versicherung dem Unfallteilnehmer den prozentual entstandenen Schaden zahlen. Von vorne herein zu sagen, dass jeder seine eigene Schuld trägt, ist nicht richtig. Allerdings musst du aufgrund der Schadenshöhe an deinem Fahrzeug und deiner Art der Kaskoversicherung (Selbstbeteiligung etc) selber einschätzen, ob du dir die Anwaltskosten leisten möchtest.


Aplfj 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 14:03

Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Polizei sagt da der Fahrer aus einem Parkplatz gefahrem ist,der keiner war hat dieser trotzdem den fliessenden Verlehr zu berücksichtigen und somit ist für polzei der Unfallverursacher geklärt. Die Versicherung sagt...wenn beide auf die STVo geachtet hätten wäre keiner zu schaden gekommen. Faher trägt jeder seinen Schaden selbst. Einen Anwalt wollte ich hinzuzoehen aber ich bin verunsichert und möchte mir nicht die blösse gebrn weil die versicherung es ja dchon erklärt hat

MonavdH  27.07.2022, 15:24
@Aplfj

Die Versicherung kommentiert nur zu ihren Gunsten. Das muss keineswegs der Rechtsprechung entsprechen. Wenn du rechtsschutzversichert bist, lass dich zumindest anwaltliche beraten.

Da Du eine Rechtschutzversicherung hast, zum Anwalt.

Ich sehe es wie @MonavdH, es ist abzuwägen und die Polizei hat es ja auch schon gemacht.

Die Versicherung will sich drücken.

Was die Versicherung sagt, wäre gültig auf einem privaten Parkplatz, auf dem das Schild "Hier gilt die StVO" fehlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Jeder Unfall passiert weil ein Mensch einen Fehler gemacht hat, selten ist die Technik Schuld, und auch wenn du dort nicht hättest fahren dürfen (genau wie der Unfallgegner) ist es kein Grund das die Versicherung ihre Leistung versagt.

Ab zum Anwalt