Was ist an einem Filmfahrzeug erlaubt und was muss ich eintragen?
Hallo in die Runde,
ich möchte einen PKW als Polizeiwagen (Filmfahrzeug) umbauen. Darf ich Frontblitzer fest in den Kühlergrill einbauen und ein Blaulichtbalken fest auf das Dach montieren? Klar, solange ich damit auf der öffentlichen Straße fahre, muss der Schriftzug "Polizei" und das Blaulicht abgedeckt werden, aber wie ist das mit den Frontblitzern und muss das alles eingetragen werden, wenn es nur für Filmzwecke genutzt wird? Und muss ich den PKW als Filmfahrzeug eintragen lassen oder sowas in der Art? Danke im voraus.
3 Antworten
Nur mal so das, was ich als interessierter Laie nebenbei aufgeschnappt habe:
Du wirst alle fest installierten Umbauten beim TÜV eintragen lassen müssen. Ansonsten riskierst du möglicherweise das Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das Blaulicht muss aus dem Steuergerät komplett ausprogrammiert werden oder ggf. sogar die Aktivierung des Blaulichts physisch unterbunden werden. Einfach nur nicht den "Blaulicht-Knopf" nicht zu drücken, reicht nicht. Für das Martinshorn dürfte das Gleiche gelten.
Schriftzüge und Blaulichtbalken müssen abgedeckt werden, aber das weißt du ja schon. Beim Blaulichtbalken kannst du dir die Sache theoretisch vereinfachen, indem du transparente Hauben nutzt statt blaue. Mit transparenten Hauben darfst du -die beiden vorherigen Absätze vorausgesetzt- im Straßenverkehr fahren.
Was die Hauben angeht: Die sind grundsätzlich kein Problem, die könntest du z. B. auch für Gelblicht nutzen. Wenn die vom TÜV abgenommen und eingetragen sind, darfst du damit im Straßenverkehr fahren.
Ob das ausprogrammieren reicht oder ob du physisch die Kabel trennen musst solltest du aber vorher den zuständigen TÜV fragen. Da gibt es m. W. keine bundeseinheitliche Regelung und die Vorgaben ändern sich ja gelegentlich.
Du darfst mit deinem Auto machen was du willst. Du darfst es dann nur im öffentlichen Raum weder bewegen noch abstellen. Für Dreharbeiten brauchst Du dann eine Genehmigung. Wenn du da mit deinen Filmkarren rumdüsen willst, muß der Bereich für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, was auch in deinem Interesse ist, denn sonnst hast du lauter Gaffer auf deinen Aufnahmen. Ne Versicherung wär auch nicht schlecht.
Die Genehmigung bekommst du beim Ordnungsamt. Eine extra Zulassung als "Filmauto" wie du dir das vorstellst gibt es nicht. Die Filmautos der Profis stehen übers Jahr dann auf dem eingefriedeten Firmengelände mit Zaun drum rum und Schranke davor.
Wäre das nicht die einfachere Alternative?
Danke, aber mieten habe ich ausgeschlossen, da es sich auf Dauer nicht rechnet.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wenn ich also transparente Hauben an den Blaulichtbalken mache, muss ich diese nicht abdecken, solange der Balken aus dem Steuergerät rausprogrammiert ist. Habe ich das so richtig aufgegriffen?