Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren (Reverse-Charge)?

2 Antworten

Ich kann mich nur wfwbinder anschließen. Bei der UStVA handelt es sich um eine Voranmeldung. Da ist es nicht soo wichtig, ob das im Januar oder Februar drinsteht.

Wichtig ist, dass die Umsatzsteuermeldung (USt) für das ganze Jahr stimmt. Diese ist maßgeblich für die abzuführende Umsatzsteuer und verbindlich. Dort werden ja auch die einzelnen Abweichungen der UStVAs unterm Jahr ausgeglichen (z. B. wenn Du nach Abgabe der UStVA noch einen Beleg von einer geschäftlichen Ausgabe in Deinem Geldbeutel findest und dieser noch in den Zeitraum gehört hätte. Wenn das nur ein paar Euro-Beträge sind, dann wird keiner eine korrigiert UStVA abgeben. Das wird dann alles in der USt verrechnet).

Du hast die richtigen Summen gemeldet, lediglich um einen Monat versetzt. Dafür interessiert sich keiner und die haben nur zusätzliche Arbeit, ohne das sich das Ergebnis ändert.

Wenn du die Meldungen änderst, machst #Du Dir keine Freunde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mythx 
Beitragsersteller
 17.07.2021, 16:54

Mag zwar sein, aber wäre ja trotzdem gesetzlich gesehen nicht richtig. Insoweit sollte ich schon korrigieren, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn ich müsste das jetzt ansonsten bis zum Jahresende so fortfahren. Spätestens bei der Abgabe der ZSM würde was auffallen, schätze ich

wfwbinder  17.07.2021, 18:20
@Mythx

Was ändert es an der Jahressumme der gemeldeten Umsätze, ob Du diese im Januar, oder im Februar angemeldet hast?

Ich mache für Mandanten in eigener Verantwortung nun seit 42 JahrenUmsatzsteuervoranmeldungen, aber berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen, bei denen sich in der Gesamtsumme nichts ändert, sondern nur ein paar Hundert Euro von einem Monat auf den nächsten verschiebt, das habe ich noch nicht einmal zu Ausbildungszwecken mit einem meiner Azubis gemacht.

Wenn Du es machen willst, dann tue es, aber warum fragst du dann hier, was Du machen solltest?