Umsatzsteuer - Voranmeldung ohne Umsätze?

2 Antworten

Kann ich dem Finanzamt einfach mitteilen, dass ich nicht vorhabe mit diesem Unternehmen Umsatz zu erzielen

Du musst doch ohnehin dem Finanzamt eine Kopie des Gesellschaftsvertrages mitgeben, wenn du den Beriebsanmeldebogen einreichst. Wenn da drinsteht, dass es eine reine Holding ist, ist das Thema Umsatzsteuer ohnehin vom Tisch.

Hallo,

eine reine Finanz-Holding ist kein Unternehmer i.S.d. UStG und müsste daher nicht die dort genannten Voranmeldungen abgeben (sofern auch keine USt-Organschaft besteht).

Überlegen Sie sich aber gut oder lassen Sie sich beraten, ob das wirklich so toll ist. Denn eine reine Finanz-Holding hat auch keinen Vorsteuerabzug.

Und eine Voranmeldung mit 0 € ist jetzt auch keine Qual.

Achten Sie nur darauf, dass Unternehmer Voranmeldungen fristgerecht elektronisch authentifiziert übermitteln müssen und im Falle der UG der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen/veröffentlichen ist.

Das Finanzamt kann auf die bloße Abgabe einer Jahreserklärung umstellen, wenn die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat. Hat die Steuer nicht mehr als 7.500 € betragen, ist zumindest vierteljährlich eine Voranmeldung zu machen.

MfG
-Valeskix


EnnoWarMal  22.02.2017, 19:34

Die ersten beiden Absätze - super!

Aber warum dann der Schwenk zu den UStVA? Seit wann müssen Nichtunternehmer UStVA abgeben?

Valeskix  22.02.2017, 20:36
@EnnoWarMal

Für den Fall, dass man sich doch lieber gegen eine Finanz-Holding entscheidet. In den UStAE gilt eine Holding noch als Unternehmer, wenn die Beteiligungen einer bestehenden oder beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit dienen (A 2.3 Abs. 3 S. 5 Nr. 2 UStAE). Der Eindruck der Fragestellung wirkt nämlich so, als wenn wohl bisher keine (steuerliche) Beratung erfolgt ist.

UStVA und Bundesanzeiger sind die alltäglichen Probleme, die mir bei UGs begegnen (mal abgesehen von fehlenden Umsätzen oder einem Businessplan).

EnnoWarMal  23.02.2017, 09:23
@Valeskix

Guter Einwand.

Die Gesellschaft wird zum Unternehmer, wenn sie (später) doch noch andere Geschäfte als das Halten von Beteiligungen hat.

Man muss hier auch die Geschäftsführertätigkeit im Auge behalten, für die es üblicherweise eine Tätigkeitsvergütung gibt.

mal abgesehen von fehlenden Umsätzen

Das ist bei einer reinen Holding wohl eher ein philosophisches Problem. Ich würde eine Haftungsvergütung oder Beteiligunsgergebnisse unter den Erlösen ausweisen - andere packen das lieber in die Neutralen.