Umsatzsteuer - Voranmeldung ohne Umsätze?
Hallo liebe Community,
der Sachverhalt ist folgender:
Ich habe aus steuerlichen Gründen eine UG (haftungsbeschränkt) als Holding für eine 20%ige Beteiligung an einem anderen Unternehmen gegründet.
Mehr als diese Beteiligung zu halten ist nichts mit dem Unternehmen geplant. D.h. es wird in absehbarer Zeit keine Umsätze geben, höchstens Kosten. Jedenfalls keine Kontobewegungen durch irgendwelche "operativen Tätigkeiten".
Meine Frage ist, wie sich das jetzt mit Umsatzsteuervoranmeldungen gestaltet? Kann ich dem Finanzamt einfach mitteilen, dass ich nicht vorhabe mit diesem Unternehmen Umsatz zu erzielen und muss mich dann nicht jeden Monat damit rumärgern?
Danke
2 Antworten
Kann ich dem Finanzamt einfach mitteilen, dass ich nicht vorhabe mit diesem Unternehmen Umsatz zu erzielen
Du musst doch ohnehin dem Finanzamt eine Kopie des Gesellschaftsvertrages mitgeben, wenn du den Beriebsanmeldebogen einreichst. Wenn da drinsteht, dass es eine reine Holding ist, ist das Thema Umsatzsteuer ohnehin vom Tisch.
Hallo,
eine reine Finanz-Holding ist kein Unternehmer i.S.d. UStG und müsste daher nicht die dort genannten Voranmeldungen abgeben (sofern auch keine USt-Organschaft besteht).
Überlegen Sie sich aber gut oder lassen Sie sich beraten, ob das wirklich so toll ist. Denn eine reine Finanz-Holding hat auch keinen Vorsteuerabzug.
Und eine Voranmeldung mit 0 € ist jetzt auch keine Qual.
Achten Sie nur darauf, dass Unternehmer Voranmeldungen fristgerecht elektronisch authentifiziert übermitteln müssen und im Falle der UG der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen/veröffentlichen ist.
Das Finanzamt kann auf die bloße Abgabe einer Jahreserklärung umstellen, wenn die Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 € betragen hat. Hat die Steuer nicht mehr als 7.500 € betragen, ist zumindest vierteljährlich eine Voranmeldung zu machen.
MfG
-Valeskix
Für den Fall, dass man sich doch lieber gegen eine Finanz-Holding entscheidet. In den UStAE gilt eine Holding noch als Unternehmer, wenn die Beteiligungen einer bestehenden oder beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit dienen (A 2.3 Abs. 3 S. 5 Nr. 2 UStAE). Der Eindruck der Fragestellung wirkt nämlich so, als wenn wohl bisher keine (steuerliche) Beratung erfolgt ist.
UStVA und Bundesanzeiger sind die alltäglichen Probleme, die mir bei UGs begegnen (mal abgesehen von fehlenden Umsätzen oder einem Businessplan).
Guter Einwand.
Die Gesellschaft wird zum Unternehmer, wenn sie (später) doch noch andere Geschäfte als das Halten von Beteiligungen hat.
Man muss hier auch die Geschäftsführertätigkeit im Auge behalten, für die es üblicherweise eine Tätigkeitsvergütung gibt.
mal abgesehen von fehlenden Umsätzen
Das ist bei einer reinen Holding wohl eher ein philosophisches Problem. Ich würde eine Haftungsvergütung oder Beteiligunsgergebnisse unter den Erlösen ausweisen - andere packen das lieber in die Neutralen.
Die ersten beiden Absätze - super!
Aber warum dann der Schwenk zu den UStVA? Seit wann müssen Nichtunternehmer UStVA abgeben?