Beteiligung an einer Gesellschaft (UG), still oder nicht
Über meine aktuelle Situation, habe ich ein Angebot erhalten, welches ich zurzeit bedenke und gut abwägen möchte.
Als alleinerziehende Mutter (Kinder 6/14), geschieden, Steuerklasse II, bin in Teilzeit beschäftigt, erhalte Kindergeld und Wohnzulage sowie habe über ein Kleingewerbe (mit Gewerbeschein) Textarbeiten (Recherche, Erstellung, Korrektur, Veränderung von bestehenden Texten) als Aufgabe von einigen Auftraggebern zu erledigen, wobei ich hier nach Zeitaufwand vergütet werde. Durchschnittlich - alles komplett - also 1.600,- EUR netto im Monat. Man kommt klar...
Nun hat ein Auftraggeber (mir seit einigen Jahren bereits bekannt sowie auch schon über 60 Jahre alt) ein Angebot hinsichtlich einer Beteiligung an seiner kleinen, deutschen Gesellschaft gemacht (UG): Er hat den Bereich PR-Beratung und Texterstellung zu leisten und sucht einen stillen Partner, der eben auch an der Auskleidung der Gesellschaft und als Mitbegleiter aktiv ist.
Ich würde 51% erhalten, wobei die Geschäftsführung weiterhin von ihm bekleidet wird.
Wohlgemerkt soll ich keinerlei Gelder oder Finanzmittel mitbringen! Lediglich ist dem aktuellen Besitzer daran gelegen - so sehe ich das - ggf. einen Nachfolger einzuarbeiten, daher auch die 51%, um im Notfall (Krankheit oder anderes) handlungsfähig zu sein. Ich weiß, dass es da eine Vorgeschichte mit einer Herzerkrankung gibt.
Zurzeit liegt also nur die Idee zu einer Beteiligung vor - der Gedanke reizt mich aber so sehr, dass ich im Vorfeld schon Informationen für den Fall der Fälle sammeln möchte.
Der Vorteil könnte sein, dass ich ein paar EUR mehr machen könnte sowie dies über die Gesellschaft direkt, wenn ich eine monatliche Auszahlung im Rahmen der Beteiligung vereinbaren würde. Sagen wir mal 500,- EUR netto mehr im Monat.
Die Bilanz des letzten Jahres ist OK, keine Verschuldung, langfristige Verträge, Kredite oder ähnliches.
Meine Aufgaben wären auch nicht übertrieben: Kontakt mit Kunden, Erledigungen, Terminierungen etc. Alle Aufgaben kann ich noch sehr gut neben meiner Teilzeitbeschäftigung ableisten, wie aktuell auch mit dem Kleingewerbe.
Fragen: Wo liegt nun der Unterschied zwischen der stillen Beteiligung und einer Beteiligung?
Welche Auswirkungen hätte diese Beteiligung auf meine aktuelle Steuer-Entwicklung, wenn ich die monatliche Auszahlung vereinbaren täte (besondere Versteuerungs-Art oder ganz klassisch mit der Einkommensteuererklärung abzuwickeln; aktuell werden meine Einnahmen aus dem Kleingewerbe auch mit der Einkommensteuererklärung eingereicht)?
Wer erhält die Haftung in diesem Fall?
Was muß ich noch anzeigen oder anmelden (hier lag der Tip bereits vor, dass das Finanzamt über eine Beteiligung umgehend - binnen 4 Wochen nach Beteiligungsklarheit - informiert werden muß; mit der Beteiligung, also der Mehreinnahme würde dann wahrscheinlich auch die Wohnzulage etc. wegfallen, aber das ist ja dann klar)?
Wer hat also Erfahrungen mit dem Thema von Beteiligungen an Gesellschaften?
1 Antwort
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Beteiligung an der Gesellschaft (UG). Du bist dann am Stammkapital beteiligt. Wenn Du 51 % des Stammkapital hälst kannst Du den anderen Gesellschafter überstimmen, jedoch ist meistens die Sache so geregelt, dass für wichtige Entscheidungen (Änderung der Geseschäftsführung, Feststellung des Jahresanschlusses, Verwendung des Gewinns usw.) 75 % Mehrheiten benötigt werden. An Deiner Anstellung würde sich nur etwas ändern, wenn Du neben den 51 % auch die Geschäftsleitung hättest, egal ob alleinige Geschäftsführung, oder einer von 2, würdest Du als Unternehmerin gelten, wenn Du alleinzeichnungsberechtigt wärst und damit nicht mehr pflichtversichert. Die Gewinnausschüttungen, wenn es denn welche gibt, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Monatliche Gewinnausschüttungen gibt es hier nicht. Der Weg ist: Feststellung von Bilanz und des Jahresgewinns. Die Gesellschafterversammlung beschließt dann die Ausschüttungen udn die werden durchgeführt. Die Gehälter bleiben davon natürlich unberührt. Deine monatliche Vergütungen könntest Du in der UG aber weiterhin auch über eine Rechnung kassieren. den Betrag kann man natürlich erhöhen. Nur Gehalt und Rechnung nebeneinander geht nicht.
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Die Beteiligung als stille Gesellschafterin ist eine reine Kapitalbeteiligung. Man gibt Geld und bekommt Zinsen und ggf. noch einen einen Gewinnanteil. Keine Mitbestimmung, nur Informationsrechte. Auch hier sind monatliche Auszahlungen eher unüblich, insbesondere, wenn kein Geld als stille Beteiligung eingezahlt wird.
Wenn Ihr einen langsamen Übergang anstrebt ist eine Beteiligung an der UG der richtige Weg. Vor allem, weil man vereinbaren kann, wie die Vertretungen sein sollen.
Für monatliche Zusatzauszahlungen sind beide Gesellschaftsformen eher ungeeignet. Dann doch lieber mehr Gehalt in der UG, oder eine höhere Rechnung.
Was mich bei Deiner Beschreibung etwas wundert ist die Bezeichnung "Kleingewerbe," weil es das nicht gibt. Meinst Du Kleinunternehmerin in der Umsatzsteuer? Dann kann aber nciht sein, denn wenn Du monatlich einen Gewinn von 1.600,- hast, dann muss der Umsatz ja über 17.500,- im Jahr sein udn ausserdem leistest Du nur an Unternehmer und so ist die Berechnung mit USt sowieso besser.
Ändert an meinen Ausführungen auch nichts.
Alles gute, wenn es in den Verhandlungen nochmal Fragen gibt, einfach melden.
Herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft.
Das mit dem Einkommen ist etwas anders, als gedeutet:
"bin in Teilzeit beschäftigt, erhalte Kindergeld und Wohnzulage sowie habe über ein Kleingewerbe (mit Gewerbeschein)... = +/- 1.600,- EUR"
(650,- Teilzeit, 368,- Kindergeld, 115,- Wohnzulage, 400,- bis 500,- Kleingewerbe)
Vielen Dank nochmals. Liebe Grüße.