Beteiligung an einer Gesellschaft (UG), still oder nicht

1 Antwort

  1. Beteiligung an der Gesellschaft (UG). Du bist dann am Stammkapital beteiligt. Wenn Du 51 % des Stammkapital hälst kannst Du den anderen Gesellschafter überstimmen, jedoch ist meistens die Sache so geregelt, dass für wichtige Entscheidungen (Änderung der Geseschäftsführung, Feststellung des Jahresanschlusses, Verwendung des Gewinns usw.) 75 % Mehrheiten benötigt werden. An Deiner Anstellung würde sich nur etwas ändern, wenn Du neben den 51 % auch die Geschäftsleitung hättest, egal ob alleinige Geschäftsführung, oder einer von 2, würdest Du als Unternehmerin gelten, wenn Du alleinzeichnungsberechtigt wärst und damit nicht mehr pflichtversichert. Die Gewinnausschüttungen, wenn es denn welche gibt, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Monatliche Gewinnausschüttungen gibt es hier nicht. Der Weg ist: Feststellung von Bilanz und des Jahresgewinns. Die Gesellschafterversammlung beschließt dann die Ausschüttungen udn die werden durchgeführt. Die Gehälter bleiben davon natürlich unberührt. Deine monatliche Vergütungen könntest Du in der UG aber weiterhin auch über eine Rechnung kassieren. den Betrag kann man natürlich erhöhen. Nur Gehalt und Rechnung nebeneinander geht nicht.

  2. Die Beteiligung als stille Gesellschafterin ist eine reine Kapitalbeteiligung. Man gibt Geld und bekommt Zinsen und ggf. noch einen einen Gewinnanteil. Keine Mitbestimmung, nur Informationsrechte. Auch hier sind monatliche Auszahlungen eher unüblich, insbesondere, wenn kein Geld als stille Beteiligung eingezahlt wird.

Wenn Ihr einen langsamen Übergang anstrebt ist eine Beteiligung an der UG der richtige Weg. Vor allem, weil man vereinbaren kann, wie die Vertretungen sein sollen.

Für monatliche Zusatzauszahlungen sind beide Gesellschaftsformen eher ungeeignet. Dann doch lieber mehr Gehalt in der UG, oder eine höhere Rechnung.

Was mich bei Deiner Beschreibung etwas wundert ist die Bezeichnung "Kleingewerbe," weil es das nicht gibt. Meinst Du Kleinunternehmerin in der Umsatzsteuer? Dann kann aber nciht sein, denn wenn Du monatlich einen Gewinn von 1.600,- hast, dann muss der Umsatz ja über 17.500,- im Jahr sein udn ausserdem leistest Du nur an Unternehmer und so ist die Berechnung mit USt sowieso besser.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

asteridit 
Beitragsersteller
 20.10.2014, 12:42

Herzlichen Dank für die ausführliche Auskunft.

Das mit dem Einkommen ist etwas anders, als gedeutet:

"bin in Teilzeit beschäftigt, erhalte Kindergeld und Wohnzulage sowie habe über ein Kleingewerbe (mit Gewerbeschein)... = +/- 1.600,- EUR"

(650,- Teilzeit, 368,- Kindergeld, 115,- Wohnzulage, 400,- bis 500,- Kleingewerbe)

Vielen Dank nochmals. Liebe Grüße.

wfwbinder  20.10.2014, 18:54
@asteridit

Ändert an meinen Ausführungen auch nichts.

Alles gute, wenn es in den Verhandlungen nochmal Fragen gibt, einfach melden.