gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Nein. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

§ 15 Vorsteuerabzug

(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

1.

die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.


Ifaninobaja 
Beitragsersteller
 12.01.2023, 14:05

So ein Mist! Naja....

Danke für den Hinweis

Du kannst nicht aus der Unternehmereigenschaft darauf schließen, dass Rechnungen USt. ausweisen müssen.

Wenn der Unternehmer eine Differenzbesteuerung anwendet, wirst Du auch keine USt. auf der Rechnung finden, da diese nicht offengelegt wird.

Es ist auch nicht Dein Problem, wenn der Verkäufer des Food Trucks den Verkauf des Fahrzeugs fälschlich als Privatverkauf deklariert bzw. die Entnahme des Assets falsch behandelt. Das ist etwas, das der Verkäufer mit seinem Finanzamt aushandeln muss. Für Dich ist nur relevant, dass der Truck einen bestimmten Preis hatte, sowie ob und wieviel USt. als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.

ER hat Dich angeschmiert, oder will das Finanzamt anschmieren.

Natürlich muss er beim Verkauf Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis abführen. Da wäre er auch verpflichtet Dir eine entsprechende Rechnung zu stellen, damit Du abziehen kannst.

Da er sich als Privatperson eingetragen hat, nehme ich an, dass er einige Monate zuvor das Fahrzeug "zum Schrottwert" dem Betriebsvermögen entnommen hat.

Und nun ist er der Ansicht, dass er Privat verkaufen kann.

Wenn das Finanzamt das mitbekommt, wird es ihm die Ohren langziehen.

Aber Dir hilft es leider nicht.

Keine Rechnung (oder Vertrag) mit Steuerausweis, kein Vorsteuerabzug.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  12.01.2023, 14:40

Das dachte ich auch, der Vorbesitzer hat eventuell nicht korrekt gehandelt.

Andererseits muss man sich als angehender Unternehmer eben vorher überlegen, ob man eine betriebliche Ausgabe mit oder ohne Vorsteuerabzug tätigen will. Sprich, ob der Foodtruck den Preis wert war, bei brutto für netto. Falls der netto nur 10.000 wert war, man aber 11.900 bezahlt hat ohne Umsatzsteuerausweis, tja.

wfwbinder  12.01.2023, 15:16
@Andri123

er Verkäufer hat "Kneipenwirtdenken" denn einen Food-Truck, oder Imbisswagen kauft nur ein Unternehmer. Also mache ich sowieso einen Nettopreis und schlage die Steuer auf.

Aber Kneipenwirte rechnen brutto und sehen die Steuer als Kosten

Andri123  12.01.2023, 17:09
@wfwbinder

Hier steht gerade ein Restaurentbesitzer vor Gericht, der seine Arbeitnehmer nicht bei der SV angemeldet hat. 190.000,,-€ Schaden alleine für die AN. Da wird er wohl den Laden auf einen Strohmann anmelden, nach der Gewerbeuntersagung.

Ich weiss immer nicht, ist das dumm oder bescheuert? Oder Kneipenwirtschläue?

wfwbinder  12.01.2023, 20:29
@Andri123
Hier steht gerade ein Restaurentbesitzer vor Gericht, der seine Arbeitnehmer nicht bei der SV angemeldet hat. 190.000,,-€ Schaden alleine für die AN.

So heißt es danach immer.

Aber wer mal mit den Leuten zu tun hat, ist desillusioniert.

Für jeden Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber sagt, "wir machen das ohne Papiere" kommen drei Arbeitnehmer die Sagen, "wenn ich angemeldet werde, dann komme ich nicht."

Das hat unterschiedliche Gründe. Manche, weil es bei ALG II /Bürgergeld angerechnet wird, mache weil sie schon einen Minijob haben, noch andere weil sie Unterhalt zahlen müssen.

Meine Erfahrung ist, der Wirt, der alles auf Papiere machen will, wird immer Probleme haben Mitarbeiter zu bekommen.

Kneipen sind eben keine Autofabriken.