gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?
Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!
Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).
Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:
Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.
Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?
Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?
Über Feedback würde ich mich sehr freuen!
3 Antworten
Nein. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 15 Vorsteuerabzug(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.
Du kannst nicht aus der Unternehmereigenschaft darauf schließen, dass Rechnungen USt. ausweisen müssen.
Wenn der Unternehmer eine Differenzbesteuerung anwendet, wirst Du auch keine USt. auf der Rechnung finden, da diese nicht offengelegt wird.
Es ist auch nicht Dein Problem, wenn der Verkäufer des Food Trucks den Verkauf des Fahrzeugs fälschlich als Privatverkauf deklariert bzw. die Entnahme des Assets falsch behandelt. Das ist etwas, das der Verkäufer mit seinem Finanzamt aushandeln muss. Für Dich ist nur relevant, dass der Truck einen bestimmten Preis hatte, sowie ob und wieviel USt. als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
ER hat Dich angeschmiert, oder will das Finanzamt anschmieren.
Natürlich muss er beim Verkauf Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis abführen. Da wäre er auch verpflichtet Dir eine entsprechende Rechnung zu stellen, damit Du abziehen kannst.
Da er sich als Privatperson eingetragen hat, nehme ich an, dass er einige Monate zuvor das Fahrzeug "zum Schrottwert" dem Betriebsvermögen entnommen hat.
Und nun ist er der Ansicht, dass er Privat verkaufen kann.
Wenn das Finanzamt das mitbekommt, wird es ihm die Ohren langziehen.
Aber Dir hilft es leider nicht.
Keine Rechnung (oder Vertrag) mit Steuerausweis, kein Vorsteuerabzug.
Hier steht gerade ein Restaurentbesitzer vor Gericht, der seine Arbeitnehmer nicht bei der SV angemeldet hat. 190.000,,-€ Schaden alleine für die AN. Da wird er wohl den Laden auf einen Strohmann anmelden, nach der Gewerbeuntersagung.
Ich weiss immer nicht, ist das dumm oder bescheuert? Oder Kneipenwirtschläue?
Hier steht gerade ein Restaurentbesitzer vor Gericht, der seine Arbeitnehmer nicht bei der SV angemeldet hat. 190.000,,-€ Schaden alleine für die AN.
So heißt es danach immer.
Aber wer mal mit den Leuten zu tun hat, ist desillusioniert.
Für jeden Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber sagt, "wir machen das ohne Papiere" kommen drei Arbeitnehmer die Sagen, "wenn ich angemeldet werde, dann komme ich nicht."
Das hat unterschiedliche Gründe. Manche, weil es bei ALG II /Bürgergeld angerechnet wird, mache weil sie schon einen Minijob haben, noch andere weil sie Unterhalt zahlen müssen.
Meine Erfahrung ist, der Wirt, der alles auf Papiere machen will, wird immer Probleme haben Mitarbeiter zu bekommen.
Kneipen sind eben keine Autofabriken.
Das dachte ich auch, der Vorbesitzer hat eventuell nicht korrekt gehandelt.
Andererseits muss man sich als angehender Unternehmer eben vorher überlegen, ob man eine betriebliche Ausgabe mit oder ohne Vorsteuerabzug tätigen will. Sprich, ob der Foodtruck den Preis wert war, bei brutto für netto. Falls der netto nur 10.000 wert war, man aber 11.900 bezahlt hat ohne Umsatzsteuerausweis, tja.