Preisfehler hotelbuchung?
Ich habe einen preisfehler bei einem Hotel entdeckt. Ich nächtige momentan dort. Ist es rechtens nachträglich den Preis in Rechnung zu stellen oder muss das beim checkin passieren? Wie ist die Rechtslage?
2 Antworten
Wie immer gilt: es kommt drauf an.
Wenn du zu einem sehr günstigen Preis buchst und zu diesem Preis eine Buchungsbestätigung erhältst, hast du einen Vertrag geschlossen und grundsätzlich Anspruch auf diesen Preis. Problematisch wird es, wenn der Preisfehler in der Datenverabeitung begründet ist, also z.B. durch fehlerhafte Übernahme der Dezimalzeichen. Dabei entstehen Abweichungen, die so hoch sind, dass sie für jeden als solche erkennbar sind und eine rechtsmissbräuchliche Absicht unterstellt werden kann. Das wäre z.B. so, wenn das Hotel statt 95,00 pro Nacht nur 9,50 oder 0,95 kosten soll. In solchen Fällen wird es schwierig den Anspruch durchzusetzen.
Noch schwieriger wird es, wenn ein Buchungsportal dazwischen steht. Du hast dann zwar eventuell einen Anspruch gegen das Buchungsportal, musst diesen aber dort durchsetzen. Die meisten Portale ziehen sich darauf zurück, dass sie nur Vermittler sind und lehnen solche Ansprüche ab.
Zahlst Du über ein Portal oder direkt
Dann sollte alles erledigt sein. Das Hotel bekommt dann von Booking die Info, dass bezahlt wurde.
Da habe ich schon von Nachbelastungen über Kreditkarte gehört
Mache Dir Screens von der Angebotsseite mit dem alten Preis
Sich das Geld wiederzuholen dann eher schwierig und teuer
Booking.com hat Gerichtsstand in den Niederlanden
Da geben die meisten auf
Wenn Du die AGB.s Dir durchliest , die Du akzeptiert hast
( Liest nie jemand bei Buchung)
Gibt es bestimmt eine Klausel, die die Nachbelastung rechtfertigt
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