Antwort
Stellplätze, welche nicht in Verbindung mit Wohnraummietvertägen vermietet werden, sind GENERELL umsatzsteuerpflichtig!
Werden Stellflächen oder Garagen in Verbindung mit einem Wohnraummietvertrag VERMIETET werden, aber eben NUR dann, dann kann man als Vermieter frei wählen ob mit Ust. oder ohne Ust. der Mietvertrag gemacht wird! Denn dann sind es normale Einnahmen aus VERMIETUNG und VERPACHTUNG, also Anlage V der Steuererklärung.
Da spielt keine Rolle ob du Kleinstunternehmer bist, oder umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer!