Rest des Jahres, an dem das Geld fälschlicherweise ausgezahlt wurde plus drei Jahre.
Ausnahme:
Es wurden, was man rechlich wirksam machen darf, im Arbeitsvertrag kürze Verjährungsfristen vereinart. In der Regel sind das dann entweder 3 oder 6 Monate
Rest des Jahres, an dem das Geld fälschlicherweise ausgezahlt wurde plus drei Jahre.
Ausnahme:
Es wurden, was man rechlich wirksam machen darf, im Arbeitsvertrag kürze Verjährungsfristen vereinart. In der Regel sind das dann entweder 3 oder 6 Monate
Du unterschlägst viele Punkte, die natürlich auch von den Beiträgen mit finanziert werden!!!
Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket:Ab dem Moment, wo eine Firma die Forderungen an ein Inkasso abtritt, sind die dafür zuständig, nicht mehr die Firma wo Du gekauft hast.
Müssen muss Du schon mal gar nicht, das ist für dich eine freiwillige Angelegenheit, die der Arbeitgeber anbieten muss!
Arbeitnehmern ist jedoch anzuraten, daran teilzunehmen.
Ansonsten hat der AG später was in der Hand, wenn dieser tatsächlich eine Kündigung aussprechen möchte.
Über den Krankheitsverlauf, den Diagnosen, ..... musst Du nicht sprechen, solltest Du auch nicht!!!
Du solltest das Gespräch, egal was die sagen/fragen, sehr allgemein halten.
Zurückhaltung ist angesagt!
Wenn Du auf einzelne Punkte/Fragen nicht eingehen möchtest, musst Du das auch nicht.
Sollte es einen Betriebsrat geben, kannst Du dich dort beraten lassen, diesen mit zum Gespräch nehmen oder aber auch eine andere Vertrauensperson.
Viel Erfolg!
Und wofür ist das denn überhaupt wichtig!?!
Ich bin seit über 23 Jahren im Bereich des Sicherheitsgewerbes unterwegs, eine Krise gab es nicht in einem Jahr.
Die Sicherheitsbranche boomt (bei guten Firmen) schon immer.
Nein, da passiert nichts mehr!
Und um Dein Gewissen zu beruhigen:
Adresse vom Laden über Google rausfinden und dann per Post anonym das Gestohlene bezahlen! 😜😁😎
Warum nicht einfach mal mit dem Schreiben und einem Ausweis spätestens jetzt zunächst einmal in die nächstgelegene Postbankfiliale gehen?
So ganz verkehrt kann das dann ja nicht sein!
Und die werden dir hoffentlich auch Deine Frage(n) beantworten können.
Viel Erfolg!
Dort wirdt Du vermutlich monatlich kündigen können.
Es sei denn, Du hast einen vergünstigten Laufzeitvertrag (meist 12 oder 24 Monate) abgeschlossen!
Also kündige jetzt zum 01.03.2024, hilfsweise zum nächst möglichen Termin!
"Was kostet ein Widerruf?
Dein Vertragspartner darf für den Widerruf keine Bearbeitungsgebühr oder Entschädigung verlangen, allerdings steht ihm unter Umständen ein Wertersatz zu (§ 357 BGB)."
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten#:~:text=Durch die Novellierung des Widerrufsrechts,vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben.
Wertersatz entfällt, da Du ja kein Material zum Testen hattest!
Welche weiteren Mietparteien gibt es denn noch, wenn Du dich in einem 2 Familienhaus eingemietet hast und der Vermieter dort ebenfalls eine Wohnung hat!?!?
Deine Eltern können und dürfen dir monatlich 500 Euro auf Dein Konto überweisen, kein Problem.
Schenkungssteuer fällt erst ab einen Gesamtbetrag von 400.000 Euro an!
Melden musst Du das also niemanden.
"Ich vermiete 2 Wohnungen (Hauptwohnsitze) muss ich meine Mieter melden?"
Dafür ist der Vermieter in Deutschland nicht zuständig!
Die Verantwortung liegt beim Mieter!
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst:
Nochmals hinfahren, beim Nachbarn klingeln, den besuchen/kennenlernen.
Stelle dich als evtl. zukünftigen neuen Nachbarn vor.
Lerne ihn kennen. Spreche mit ihm.
Keine Garantie für irgendwas, aber Du kannst dir ein Bild machen.
Ein privater Endverbraucher wird im Streitfall vermutlich Recht bekommen.
Ein Anwalt wird sich dann sicherlich auf Intranzparenz und Irreführung berufen.
Als gewerbl. Verkäufer musst Du mind. 1 Jahr Gewährleistung und ein Widerrufsrecht gewähren.
Das werden die dann im Streitfall einklagen.
Solange sich die Vermieterin nachweislich um alles kümmert, bin ich der Meinung, dass man, so ärgerlich das alles ist, dieses auch mal hinnehmen kann/sollte!
Rechtlich betrachtet steht euch vermutlich eine Mietminderung zu.
Über die Höhe sollte man sich mit einem Anwalt/Mieterverein besprechen.
Da gibt es einen kleinen und einfachen Trick:
Als Mieter hast Du das Recht, die Originalrechnungen einzusehen!
ODER
Gehe einfach auf die Homepage eures Stromlieferanten, da werden vermutlich alle Tarife mit allen Kosten einzusehen sein! 😜😁😎
Fall bei PayPal öffnen, sende die Warnung von Kleinanzeigen mit, PayPal wird sicherlich fordern, dass Du den Verkäufer anzeigst, im Anschluss sendest Du dann PayPal die Tagebuchnummer der Polizei zu.
Wenn keine Einigung für den Verkauf/Kauf vorlag, dann passiert auch nichts!
Und für die Polizei ist das schon mal gar nichts, die bearbeiten das gar nicht erst, stellen das ein!
"Am 12.06 habe ich, auf Nachfrage, den Info bekommen das sie weder vom Frachführer noch vom Kriminalamt eine Rückmeldung bekommen haben und ich mich gedulden soll."
Damit hast Du Null zu tun, den Ausgang der Ermittlungen brauchst Du nicht abwarten.
Es besteht ein Kaufvertrag, Du hast deinen Teil erfüllt, also bezahlt!
Notebooksbilliger hat ihren Teil noch nicht erfüllt, dir die Ware liefern/aushändigen!
Fordere Notebooksbilliger schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung (festes Datum benennen) zur Lieferung auf! Mindestens 7 Tage, besser 14 Tage, sollten es sein!
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀