Ab 6 Wochen gilt solch eine Person nicht mehr als Besucher!

Dabei ist es für euch unerheblich, ob diese Person auch noch eine eigene Wohnung bewohnt bzw. bewohnen könnte.

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Rest des Jahres, an dem das Geld fälschlicherweise ausgezahlt wurde plus drei Jahre.

Ausnahme:

Es wurden, was man rechlich wirksam machen darf, im Arbeitsvertrag kürze Verjährungsfristen vereinart. In der Regel sind das dann entweder 3 oder 6 Monate

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Rechnet sich die VBLklassik?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in 40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

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Du unterschlägst viele Punkte, die natürlich auch von den Beiträgen mit finanziert werden!!!

Die VBLklassik bietet Ihnen ein starkes Leistungspaket:
  • Lebenslange Betriebsrente im Alter
  • Rente bei teilweiser und voller Erwerbsminderung
  • Rentenabsicherung auch für Hinterbliebene
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Garantiezins: 3,25 Prozent in der Versicherungs- und 5,25 Prozent in der Leistungsphase
  • Absicherung von Mutterschutz und Elternzeit
  • Zuschläge bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene
  • Jährliche Rentenerhöhung
  • Keine Provisionen oder Abschlussgebühren
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Ab dem Moment, wo eine Firma die Forderungen an ein Inkasso abtritt, sind die dafür zuständig, nicht mehr die Firma wo Du gekauft hast.

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Müssen muss Du schon mal gar nicht, das ist für dich eine freiwillige Angelegenheit, die der Arbeitgeber anbieten muss!

Arbeitnehmern ist jedoch anzuraten, daran teilzunehmen.

Ansonsten hat der AG später was in der Hand, wenn dieser tatsächlich eine Kündigung aussprechen möchte.

Über den Krankheitsverlauf, den Diagnosen, ..... musst Du nicht sprechen, solltest Du auch nicht!!!

Du solltest das Gespräch, egal was die sagen/fragen, sehr allgemein halten.

Zurückhaltung ist angesagt!

Wenn Du auf einzelne Punkte/Fragen nicht eingehen möchtest, musst Du das auch nicht.

Sollte es einen Betriebsrat geben, kannst Du dich dort beraten lassen, diesen mit zum Gespräch nehmen oder aber auch eine andere Vertrauensperson.

Viel Erfolg!

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Und wofür ist das denn überhaupt wichtig!?!

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Andere Ansicht
"Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmen als Boombranche?"

Ich bin seit über 23 Jahren im Bereich des Sicherheitsgewerbes unterwegs, eine Krise gab es nicht in einem Jahr.

Die Sicherheitsbranche boomt (bei guten Firmen) schon immer.

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Nein, da passiert nichts mehr!

Und um Dein Gewissen zu beruhigen:

Adresse vom Laden über Google rausfinden und dann per Post anonym das Gestohlene bezahlen! 😜😁😎

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Warum nicht einfach mal mit dem Schreiben und einem Ausweis spätestens jetzt zunächst einmal in die nächstgelegene Postbankfiliale gehen?

So ganz verkehrt kann das dann ja nicht sein!

Und die werden dir hoffentlich auch Deine Frage(n) beantworten können.

Viel Erfolg!

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Dort wirdt Du vermutlich monatlich kündigen können.

Es sei denn, Du hast einen vergünstigten Laufzeitvertrag (meist 12 oder 24 Monate) abgeschlossen!

Also kündige jetzt zum 01.03.2024, hilfsweise zum nächst möglichen Termin!

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"Was kostet ein Widerruf?

Dein Vertragspartner darf für den Widerruf keine Bearbeitungsgebühr oder Entschädigung verlangen, allerdings steht ihm unter Umständen ein Wertersatz zu (§ 357 BGB)."

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/widerruf-wer-traegt-die-ruecksendekosten#:~:text=Durch die Novellierung des Widerrufsrechts,vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen haben.

Wertersatz entfällt, da Du ja kein Material zum Testen hattest!

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Welche weiteren Mietparteien gibt es denn noch, wenn Du dich in einem 2 Familienhaus eingemietet hast und der Vermieter dort ebenfalls eine Wohnung hat!?!?

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Deine Eltern können und dürfen dir monatlich 500 Euro auf Dein Konto überweisen, kein Problem.

Schenkungssteuer fällt erst ab einen Gesamtbetrag von 400.000 Euro an!

Melden musst Du das also niemanden.

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"Ich vermiete 2 Wohnungen (Hauptwohnsitze) muss ich meine Mieter melden?"

Dafür ist der Vermieter in Deutschland nicht zuständig!

Die Verantwortung liegt beim Mieter!

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Da gibt es einen kleinen und einfachen Trick:

Als Mieter hast Du das Recht, die Originalrechnungen einzusehen!

ODER

Gehe einfach auf die Homepage eures Stromlieferanten, da werden vermutlich alle Tarife mit allen Kosten einzusehen sein! 😜😁😎

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Fall bei PayPal öffnen, sende die Warnung von Kleinanzeigen mit, PayPal wird sicherlich fordern, dass Du den Verkäufer anzeigst, im Anschluss sendest Du dann PayPal die Tagebuchnummer der Polizei zu.

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Wenn keine Einigung für den Verkauf/Kauf vorlag, dann passiert auch nichts!

Und für die Polizei ist das schon mal gar nichts, die bearbeiten das gar nicht erst, stellen das ein!

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Bestellte Ware wurde vor der Haustür abgestellt und gestohlen. Was nun?

Hallo liebe Community,

ich habe am 16.05.23 bei Notebooks billiger eine Grafikkarte bestellt.

Die Grafikkarte wurde laut UPS am 17.05.23 gegen 10 Uhr vor der Haustür abgestellt. Online ist auch ein Bild bei der Sendeverfolgung vorhanden auf dem man klar meine Haustür erkennen kann.

Ich bin erst Abend nach Hause gekommen und habe erst gar nicht mitbekommen dass das Paket bereits geliefert wurde. (Dauert ja normalerweise länger).

Als ich dann im Laufe des Abends in die Sendeverfolgung geschaut habe, habe ich das ganze eben gesehen.

Gleich am nächsten Tag bei NBB angerufen und den Verlust gemeldet.

Am 22.05 haben ich dann nach viel hin und her (Erklärung des Problems, Nichterhaltformular aufgefüllt) eine Antwort erhalten.

Eine Nachforschung wurde beim zuständigen Frachtführer eingereicht (UPS) und das ganze wollen sie polizeilich überprüfen lassen da es kein unerheblicher Verlust ist. (Grafikkarte ca. 2000€).

Am 12.06 habe ich, auf Nachfrage, den Info bekommen das sie weder vom Frachführer noch vom Kriminalamt eine Rückmeldung bekommen haben und ich mich gedulden soll.

UPS hat mich auch drei mal Telefonisch kontaktiert. Ich wurde gefragt ob das Paket bei mir angekommen ist.

Bezahlt habe ich das ganze per PayPal. Allerdings ist das ganze schon etwas länger her. Rechnung vom 16.05.

Soll ich nun ein Fall bei PayPal öffnen, einfach warten oder von dem Vertrag zurücktreten. Bin etwas verwirrt weil Online viel steht aber irgendwie nicht das was ich suche.

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"Am 12.06 habe ich, auf Nachfrage, den Info bekommen das sie weder vom Frachführer noch vom Kriminalamt eine Rückmeldung bekommen haben und ich mich gedulden soll."

Damit hast Du Null zu tun, den Ausgang der Ermittlungen brauchst Du nicht abwarten.

Es besteht ein Kaufvertrag, Du hast deinen Teil erfüllt, also bezahlt!

Notebooksbilliger hat ihren Teil noch nicht erfüllt, dir die Ware liefern/aushändigen!

Fordere Notebooksbilliger schriftlich und nachweisbar unter Fristsetzung (festes Datum benennen) zur Lieferung auf! Mindestens 7 Tage, besser 14 Tage, sollten es sein!

Viel Erfolg! 🍀🍀🍀

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Euer Ansprechpartner/Vertragspartner ist der Vermieter!

Wenn ihr diesem Kosten in Rechnung stellt, diese tatsächlich angefallen und berechtigt sind, hat der Vermieter diese im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht zu zahlen.

Ob und wie viel seine Versicherung hiervon übernimmt, kann euch egal sein, richtig.

Es kommt einzig und alleine darauf an, ob eure Forderungen in der Höhe berechtigt sind.

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Dann leite die Teilungsversteigerung im Rahmen der Erbauseinandersetzung ein!

Das darf jeder Erbe!

Dann wird alles verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.

Und ich würde die Kosten, die Du bislang alleine getragen hast, bei der Aufteilung mit verrechnen lassen!

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