Übertragung der 1/2 einer Eigentumswohnung?
Ich habe 2012, nach meiner Eheschließung meiner Frau die 1/2 meiner Eigentumswohnung überschrieben, da auf meinen Anteil keine Spekulationssteuer anfällt , müsste meine Ehefrau da für ihren Anteil die Gesetzliche 10 Jahresfrist noch nicht vorbei ist , bei Verkauf der Eigentumswohnung Spekulationssteuer Zahlen, Frage:Wenn meine Frau ihre 1/2 Anteil an der Eigentumswohnung wieder an mich überträgt , geht das , und wenn ich die Wohnung dann auf meinem Namen Verkaufe fällt dann ( Ich habe 35 Jahre da gelebt ) die Erbschaftsteuer weg ??? Oder welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es noch z.B. 1/2 Anteil als Schenkung ?
Rückgängig den Anteil Notariell zurück auf den Ehemann mit ihrem Einverständnis Übertragen ?
3 Antworten
da für ihren Anteil die Gesetzliche 10 Jahresfrist noch nicht vorbei ist
Also hast du ihr die Hälfte verkauft.
Wenn sie selbst verkauft, ist der Vorgang steuerrelevant und löst beim Käufer eine neue 10-Jahresfrist aus.
Da ist es egal, ob du der Käufer bist oder ich.
Ungenaue Sachverhalte ergeben Ratlosigkeit bei den Antwortern hier.
Hast Du die halbe Wohnung an Deine Ehefrau verschenkt, oder verkauft?
Da Du dort 35 Jahre gelebt hast, nehme ich mal an, dass die Wohnung dir seit mehr als 10 Jahren gehört, oder Du sie von den Eltern geerbt, oder geschenkt bekommen hast.
Solltest Du die halbe Wohnung Deiner Ehefrau geschenkt haben, hast Du ihr die mehr als 10 Jahre Eigentumsdauer mitgeschenkt = keine Einkommensteuer.
Hast Du Ihr die halbe Wohnung verkauft, so ist es steuerrelevant und kostet Steuer.
Würde Sie Dir die halbe Wohnung zum gleichen Preis zurück verkaufen, damit Du sie steuerfrei verscherbeln kannst, wäre es ein Steuerumgehungstatbestand nach § 42 AO, somit nichtig und die Steuer würde trotzdem entstehen.
Jetzt mußt Du uns nur noch verraten, wie man eine Wohnung überschreiben kann. So große Pinsel gibt es doch nicht.
Und Spekulationssteuer gibt es ebenso wenig wie Spekulatiussteuer.