Doppelhaushälfte jeweils vermieten/verkaufen?
Wir haben ein Doppelhaus gebaut. Eine Hälfte ist vermietet und die andere überlegen wir zu verkaufen. Ist es richtig, dass wenn eine Hälfte vermietet wird, die zweite Hälfte verkauft werden kann, ohne dass eine Spekulationssteuer anfällt?
Liebe Grüße
4 Antworten
So wie es geschildert wir, unterliegt der Gewinn, der gemacht wird, zwar nich der Spekulationssteuer, weil es die nicht gibt, aber der Einkommensteuer gem. § 23 EStG.
Wendet Euch an einen Kollegen von mir, damit der Euch sagen kann wie Ihr da raus kommt. Es sind schon ein paar Dinge zu beachten.
Die Lösung darf ich Euch im Forum leider nicht nennen, weil das konkrete Steuerberatung wäre und würde ich es machen, wäre es standeswidrig.
nope, ist nicht richtig.
ganz abgesehen davon:
wie willst du eine Doppelhaushälfte ohne Grundstück verkaufen?
lt. deinen Angaben wurde keine Realteilung gemacht.
Zusammenfassung:
der Verkauf der Doppelhaushälfte wäre, da keine einzige Voraussetzung des § 23 EStG eingehalten wurde, als Veräußerungsgewinn in der Anlage SO zu erklären. Versteuerung zusammen mit den anderen Einkünften.
Weil es keine Spekulationssteuer gibt, ist die Aussage an sich richtig.
Nur bringt dich das nicht weiter. Wenn Einkünfte entstehen, sind die vollkommen unabhängig davon zu versteuern, ob es sich um eine Hälfte eines Doppelhauses handelt, bei dem dei zweite Hälfte vermietet wird oder nicht.
Der Sachverhalt ist so dürftig, dass man damit nichts anfangen kann!
Das fängt schon damit an, dass nicht erklärt wird, was unter Doppelhaus zu verstehen ist. Steht das nun auf 2 Grundstücken oder auf einem? Wenn auf einem läßt sich das ja ohnehin nicht verkaufen ohne dass vorher entweder eine Realteilung des Grundstücks erfolgt oder eine WEG gegründet wird.
Kein Wort verlierst du darüber, ob die zu verkaufende Haushälfte von euch als Wohnsitz genutzt wurde und wenn, wie lange.
Das Doppelhaus steht auf einem Grundstück.
Es wurde von uns nicht bewohnt. Es wird jetzt erst fertig gestellt.