Übernachtung bei Arbeitskollegen und Pendlerpauschale?

3 Antworten

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/pendeln/doppelte-haushaltsfuehrung-diese-kosten-koennen-sie-absetzen.html

Ansonsten ..... selbstverständlich kannst Du die täglichen Wegekilometer als Pendlerpauschale ansetze


scuba 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 21:02

Ich frage mich, ob dies (kostenfreies schlafen von Mo-Fr) als doppelte Haushaltsführung zählt, bzw. anerkannt wird...

wilees  10.01.2021, 21:04
@scuba

Kostenfrei ? wenn Du Dich doch zumindest an den Nebenkosten beteiligt hast?

scuba 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 21:07
@wilees

Ja, ich habe in der Zeit eingekauft etc.; mehr aber nicht. Wie soll ich das als NK nachweisen... und eigentlich will ich auch keine Unterkunftskosten geltend machen, es geht mir hauptsächlich um die Fahrtkosten, denn die hatte ich ja definitiv.

Hallo,

EstE ist zwar nur ein Hobby von mir, sehe aber kein Problem in dieser Konstellation ‼️

Für das FA ist es nur wichtig, dass deine Angaben, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar gemacht werden ‼️

Die wöchentlichen Heimfahrten sind nur mit der doppelten Haushaltsführung zu begründen. Die Pendlerpauschale kannst Du bei doppelter Haushaltsführung nur von dem zweiten Wohnsitz aus durchführen. Nicht absetzbar sind für Dich die Kosten für Miete, denn diese sind nicht angefallen.


scuba 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 21:00

Naja, es stellt sich ja hier die Frage, ob diese Konstellation als "doppelte Haushaltsführung" anerkannt wird, da es ja für mich kein Haushalt im klassischen Sinne war... Ich möchte die entstandenen Kosten korrekt ansetzen -wöchentliche Heimfahrten und die tgl. Fahrt zur Arbeit von der Wohnung meines Kollegen (30 km)...

Snooopy155  10.01.2021, 23:36
@scuba

Warum sollte dies nicht als doppelte Haushaltsführung anerkannt werden? Nur weil Du keine Mietkosten hast?

scuba 
Beitragsersteller
 11.01.2021, 10:16
@Snooopy155

Deshalb ja die Frage... Mir geht es auch haupsächlich um die Fahrtkosten, die ich ja definitiv gehabt habe und die hängen nun mal (wenn ich es richtig verstanden habe) an der "doppelten Haushaltsführung". Ich möchte nur nicht, dass das FA mir die Pendlerpauschale streicht mit der Begründung "keine doppelte Haushaltsführung"...

Snooopy155  11.01.2021, 13:49
@scuba

Diese streicht das Finanzamt nicht, denn auch bei der doppelten Haushaltsführung muß man ja die Zweitwohnung nicht am Arbeitsort nehmen!

Im Übrigen wird das Finanzamt den kürzeren Fahrtweg vom Freund zur Arbeit nicht infragestellen; allerhöchstens die Häufigkeit, wenn Du dem Finanzamt gegenüber erwähnst, daß Dein Freund ein Arbeitskollege ist und Ihr auch eine Fahrgemeinschaft bilden könntet. Dann wird das Finanzamt in diesem Punkt Nachfragen stellen.