Übernachtung bei Arbeitskollegen und Pendlerpauschale?
Ich habe ein Jahr lang beruflich in der Nähe (30km) meines Arbeitsortes, die Woche über bei einem Kollegen übernachtet? Mein Wohn- & Lebensmittelpunkt -zu welchem ich jedes WE gefahren bin- liegt über 400 km vom Arbeitsort entfernt. Mein Kollege hat von mir für diese Zeit keine Miete verlangt, dafür habe ich die Verpflegung finanziell gestemmt.
Kann ich in diesem Fall für die tägliche Pendelei (30km) zum Arbeitsort die Pendlerpauschale ansetzen und auch die wöchentlichen Heimfahrten, oder sind daran zusätzliche Voraussetzungen gebunden (mein Kollege würde mir das Übernachten bestätigen)?
3 Antworten
Ansonsten ..... selbstverständlich kannst Du die täglichen Wegekilometer als Pendlerpauschale ansetze
Hallo,
EstE ist zwar nur ein Hobby von mir, sehe aber kein Problem in dieser Konstellation ‼️
Für das FA ist es nur wichtig, dass deine Angaben, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar gemacht werden ‼️
Die wöchentlichen Heimfahrten sind nur mit der doppelten Haushaltsführung zu begründen. Die Pendlerpauschale kannst Du bei doppelter Haushaltsführung nur von dem zweiten Wohnsitz aus durchführen. Nicht absetzbar sind für Dich die Kosten für Miete, denn diese sind nicht angefallen.
Naja, es stellt sich ja hier die Frage, ob diese Konstellation als "doppelte Haushaltsführung" anerkannt wird, da es ja für mich kein Haushalt im klassischen Sinne war... Ich möchte die entstandenen Kosten korrekt ansetzen -wöchentliche Heimfahrten und die tgl. Fahrt zur Arbeit von der Wohnung meines Kollegen (30 km)...
Warum sollte dies nicht als doppelte Haushaltsführung anerkannt werden? Nur weil Du keine Mietkosten hast?
Deshalb ja die Frage... Mir geht es auch haupsächlich um die Fahrtkosten, die ich ja definitiv gehabt habe und die hängen nun mal (wenn ich es richtig verstanden habe) an der "doppelten Haushaltsführung". Ich möchte nur nicht, dass das FA mir die Pendlerpauschale streicht mit der Begründung "keine doppelte Haushaltsführung"...
Diese streicht das Finanzamt nicht, denn auch bei der doppelten Haushaltsführung muß man ja die Zweitwohnung nicht am Arbeitsort nehmen!
Im Übrigen wird das Finanzamt den kürzeren Fahrtweg vom Freund zur Arbeit nicht infragestellen; allerhöchstens die Häufigkeit, wenn Du dem Finanzamt gegenüber erwähnst, daß Dein Freund ein Arbeitskollege ist und Ihr auch eine Fahrgemeinschaft bilden könntet. Dann wird das Finanzamt in diesem Punkt Nachfragen stellen.
Ich frage mich, ob dies (kostenfreies schlafen von Mo-Fr) als doppelte Haushaltsführung zählt, bzw. anerkannt wird...