Aktuelle Regelung zu Übernachtungskosten am Arbeitsort?
Bezüglich meines 'Problems' habe ich diverse Antworten gefunden, die ggf. nicht mehr der geänderten Rechtslage ab 2014 entsprechen. Aus diesem Grund erbitte ich hier aktuelle Informationen, eventuell mit passenden Urteilen hierzu. Vielen Dank.
Ich habe vor kurzer Zeit eine neue Arbeitsstelle als normaler Angestellter angetreten. Die Entfernung von meinem Wohnort (= eigener Hausstand) zur Arbeit beträgt ca. 200km einfach. Meine Arbeitszeit wird variabel über 3-5 Tage die Woche verteilt.
Nach meiner Planung möchte ich jeden Tag die insgesamt 400km fahren um die Nacht daheim zu verbringen. Das wird jedoch nicht immer möglich sein - Müdigkeit, enge Schichtpläne und Glatteis im Winter lassen grüßen.
Als Alternative kämen gelegentliche Übernachtungen im Hotel in Frage. Diese Übernachtungen wären aus meiner Sichtweise eindeutig beruflich veranlasst und müssten von mir bezahlt werden.
Ein doppelter Haushalt ist nicht geplant, da dass Hotel in Abhängigkeit von Preis und Belegung der Hotels wohl auch wechseln wird und ich nicht vor habe dort zu wohnen. Und es handelt sich auch nicht um Reisekosten oder wechselnde Arbeitsstätten etc.
Sind diese beruflich veranlassten Kosten nun mein Privatproblem, oder besteht (wie 2004 vom BFH entschieden) weiterhin die Möglichkeit die Übernachtungen als Werbungskosten geltend zu machen? Also Kilometerpauschale an den Tagen, die ich tatsächlich heim fahre und Übernachtungskosten, wenn es eben mal nicht klappt mit der Heimfahrt.
2 Antworten
Hallo,
weißt du wie ich an deiner Stelle die Sache angehen würde ?
Mein Motto: " Wer es versucht, kann verlieren - wer es gar nicht erst versucht, hat schon verloren " !
Was hindert dich daran, diese Ausgaben (immerhin haben sie einen Bezug zu deiner Berufstätigkeit) als Werbungskosten in deiner EstE anzusetzen. Zu den Belegen der Kosten, fügst du einfach eine nachvollziehbare Begründung an und gut ......nach ein paar Wochen bekommst du den Steuerbescheid und wirst wissen was Fakt ist.
Hier noch ein kleiner " Motivationsschub "
Mich würde das Ergebnis enorm interessieren !
Viel Glück !
Versuch macht " kluch "... ! ;-)
Genau so sehe ich es auch.... beide Szenarien sind durchaus vergleichbar und sollte diese Möglichkeit des Abzugs zwischenzeitlich nicht mehr möglich sein, so wird man dir dies im Bescheid mitteilen.
Der Vorteil für dich liegt auf der Hand. Eine evtl. Nichtanerkennung des Postens wird für dich vorhersehbar und ist leichter zu akzeptieren.
( @connect ist ein geborener Skeptiker, alles was er nicht kennt gibt es auch nicht !)
Mach deine eigenen Erfahrungen ! Wir, auch ich, sind Steuerlaien !
Du machst dich doch nicht strafbar, wenn du Kosten ansetzt, die dir im Zuge der Berufstätigkeit nachvollziehbar entstanden sind
Ich jedenfalls ging mit einem (anderen) Est- Sachverhalt mittels Einspruch und Aufrechterhaltung des Einspruchs vor. Nach zwei Jahren Bearbeitung hatte ich letztlich doch Erfolg !
@connect hätte ich dazu nicht fragen müssen......
Aber mach wie du denkst....... Gruß !
Wenn man den Link liest, sieht man ja, dass das ins Leere gehen wird.
So bremst man Behörden aus - und dann sagt die Bevölkerung wieder, die Beamten sind langsam.
Deine Übernachtungen sind eben nicht beruflich veranlasst - daher entstehen auch keine Werbungskosten.
Du bist nicht auf Dienstreise - Du bist " normaler Angestellter".
Danke für die schnelle Antwort. Warum denn waren genau solche Übernachtungen früher beruflich veranlasst und sind es heute nicht mehr?
Die Übernachtung soll eine Notlösung sein, eben genau damit ich zB am nächsten Tag meine Arbeitsleistung wieder uneingeschränkt erbringen kann. Einen noch deutlicheren Bezug zur Arbeit kann es doch kaum geben.
Du bist jetzt bei Deinem Rechtsempfinden, aber nicht in der Realität.
Umgekehrt würde das ja bedeuten, dass hunderttausende Pendler deren Arbeit nicht uneingeschränkt erbringen können. Auch können sie deren Wohnkosten nicht steuerlich geltend machen.
Na ja, mir als 'Bevölkerung' erscheint der Link wenigstens nachvollziehbar und der Inhalt entspricht in weiten Zügen meinem rechtlichen Verständnis. Leider ist das genau der Grund meiner Fragestellung - der Link ist schon älter und vermutlich nicht mehr gültig.
An Ungenauigkeit bei der Wettervorhersage wird sich wohl die nächsten 100 Jahre nichts ändern. Eine Steuerprognose unter definierten Vorgaben sollte m.E. jedoch in jedem Fall Cent-genau möglich sein ...
Leider scheint das nicht so zu sein.
Dennoch meinen Dank für jede Antwort und jeden Versuch mir in Bezug auf meine Fragestellung behilflich zu sein.