kein Krankengeld am wochenende?
Hallo, ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und wurde Krank, auch am Wochenende konnte ich nicht arbeiten. Ich habe eine AU eingereicht und ich wurde angerufen, man sagte mir das ich erstens das Gehalt gekürzt bekomme und zweitens ich das Wochenende nacharbeiten muss weil das nicht gezählt wird. Auf meine Frage warum es nicht gezählt wird sagte man mir weil es unfair wäre den Kollegen gegenüber die für ein freies Wochenende Urlaub einreichen müssen.
Desweiteren habe ich gekündigt und musste vor meinem letzten Dienst den Wagen abgeben. Ich habe die KM von mir zuhause bis zur Hauptstelle ( die fast 40 km entfernt ist ) angegeben und im Anschluß auch die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit.
Ersteres wird mir garnicht erstattet weil es mein Problem sei wie ich dort hin-und zurück komme. Busse und Bahnen haben gestreikt an diesem Tag und ich wußte nicht wie ich zurück kommen sollte. Meine Geschäftsstelle bei der ich meinen Vertrag unterschrieben hatte, war im übrigen 10 km von mir entfernt aber ich musste zur anderen kommen.
Für meinen Dienstweg sollte ich einen Vertrag unterschreiben indem stand das alle vorherigen Vereinbarungen die getroffen wurden, hinfällig sind. Ich habe eine email geschickt in der ich darum gebeten habe mir zu erklären warum ich diesen Vertrag unterschreiben soll und was dieser Satz bedeutet.
Die antwort war lediglich das wenn ich fragen habe ich anrufen soll, er würde nicht mehr über email mit mir kommunzieren und das Geld bekomme ich auch nicht weil ich ja nicht unterschrieben habe.
Nun meine Fragen
- dürfen die das Gehalt kürzen, wenn ja, wieviel?
- stimmt es das die Wochenenden nicht zählen bei Krankheit?
- ist es richtig das ich die beiden Fahrten nicht erstattet bekomme?
Ich hoffe sie können mir meine Fragen beantworten.
viele Grüsse
L.Böhnke
3 Antworten
Nachträgliche Vereinbarungen müssen nicht unterzeichnet werden. Es gelten dann die bisherigen.
Wie wfwbinder schon schrieb, erfolgt die Lohnfortzahlung aufgrund des Durchschnitts der letzten 3 Monate. Überstunden und Wochenenddienste werden also berücksichtigt. Mehr kann man aufgrund des dünnen Sachverhalts nicht sagen.
Für den Weg zur Arbeit bist du als AN verantwortlich. Fahrtkosten kannst du als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Ich sehe keinen Grund dafür, dass der AG irgendwas erstatten müsste.
Bezüglich der Frage entscheidet der Vertrag, den die Zeitarbeitsfirma mit Ihnen formuliert hat.
Daher kann man ohne Hiintergrundwissen leider nichts genaues sagen.
Ein guter Freund war bei einer Zeitarbeitsfirma, der hatte zb tagelang gar keinen Lohn bekommen, obwohl er gearbeitet hatte.
Die Zeitarbeitsfirma hatte mit ihm vertraglich geregelt, das er bei dei Firma Mo Mi und Fr arbeiten sollte, die Firma brauchte ihn aber nur Di Do und Sa ...
somit hatte er keinen Lohn bekommen...er hatte trotzdem Glück... die Firma war so zufrieden mit ihm, das sie ihm einen Festvertrag angeboten hatte...er hat da eine Ausbildung gemacht und ist heute Fachlagerist...
Ich würde dir auch raten... nimm doch mal zu der Firma kontakt auf, wo du gearbeitet hast... vielleicht kanbnst du da auch einen Vertrag machen bzw eine Ausbildung?
Viel Erfoilg
Für den Arbeitsweg bist du als Arbeitsnehmer verantwortlich.