kein Krankengeld am wochenende?

3 Antworten

Nachträgliche Vereinbarungen müssen nicht unterzeichnet werden. Es gelten dann die bisherigen.

Wie wfwbinder schon schrieb, erfolgt die Lohnfortzahlung aufgrund des Durchschnitts der letzten 3 Monate. Überstunden und Wochenenddienste werden also berücksichtigt. Mehr kann man aufgrund des dünnen Sachverhalts nicht sagen.

Für den Weg zur Arbeit bist du als AN verantwortlich. Fahrtkosten kannst du als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Ich sehe keinen Grund dafür, dass der AG irgendwas erstatten müsste.

Bezüglich der Frage entscheidet der Vertrag, den die Zeitarbeitsfirma mit Ihnen formuliert hat.

Daher kann man ohne Hiintergrundwissen leider nichts genaues sagen.

Ein guter Freund war bei einer Zeitarbeitsfirma, der hatte zb tagelang gar keinen Lohn bekommen, obwohl er gearbeitet hatte.

Die Zeitarbeitsfirma hatte mit ihm vertraglich geregelt, das er bei dei Firma Mo Mi und Fr arbeiten sollte, die Firma brauchte ihn aber nur Di Do und Sa ...

somit hatte er keinen Lohn bekommen...er hatte trotzdem Glück... die Firma war so zufrieden mit ihm, das sie ihm einen Festvertrag angeboten hatte...er hat da eine Ausbildung gemacht und ist heute Fachlagerist...

Ich würde dir auch raten... nimm doch mal zu der Firma kontakt auf, wo du gearbeitet hast... vielleicht kanbnst du da auch einen Vertrag machen bzw eine Ausbildung?

Viel Erfoilg

Für den Arbeitsweg bist du als Arbeitsnehmer verantwortlich.