Mehrere Fahrten in der Woche zur Arbeit mit gelegentlicher Übernachtung - wie absetzen?

1 Antwort

Es wäre hilfreich zu wissen, ob Du angestellter bist, oder selbständig.

Ziehst Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer als Werbungskosten ab?

Die Fahrten zur Arbeit sind auf jeden Fall entweder mit der Entfernungspauschale abzuziehen (Werbungskosten), oder mit 30 Ct. pro Kilometer (Betriebsausgabe).

Auch die Kosten für die Pensionsübernachtung sind Werbungskosten, bzw. Betriebsausgabe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

herrso 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 22:25

Hallo, danke zunächst für die Antwort. Ich Angestellter gewesenmit mehreren halbjährlichen Verträgen hintereinander. Das Arbeitszimmer setzte ich für eine nebenberufliche Tätigkeit ab. Deute ich das richtig, dass ich das nicht über eine Doppelte Haushaltsführung machen soll?

wfwbinder  24.11.2018, 10:36
@herrso

Wie soll es eine doppelte Haushaltsführung sein, wenn es keinen zweiten Haushalt gibt?

Wenn ich das:

Ich Angestellter gewesenmit mehreren halbjährlichen Verträgen hintereinander. Das Arbeitszimmer setzte ich für eine nebenberufliche Tätigkeit ab.

richtig verstehe, gibt es eine angestelltentätigkeit, die alle 6 Monate in einen neuen Vertrag gefasst wird und daneben eine nebenberufliche, vermutlich selbständige Tätigkeit.

Zu welchem Bereich gehört denn nun die Fahrerei und die Hotelübernachtungen?

herrso 
Beitragsersteller
 25.11.2018, 13:36
@wfwbinder

Die Fahrten gehören zum Angestelltenverhätlnis. Meine nebenbeurfichen Tätigkeit ist davon unabhängig. Für die Angestelltentätigkeit fahre ich zum ARbeitsort und übernachte etwa insgesamt 30 für 2-3 Tage dort mal Jahr, in den anderen Wochen fahre ich hin und fahre wieder nach Hause ohne zu übernachten. Wie wäre die korrekte Art das abzusetzen, so dass ich möglichst Fahrten und Übernachtungskosten absetzen kann?

wfwbinder  26.11.2018, 06:42
@herrso

So wie ich es in der Antwort schrieb. Es ist Zeile 79 der Anlage "N"