Mehrere Fahrten in der Woche zur Arbeit mit gelegentlicher Übernachtung - wie absetzen?
ich pendle für 2 Tage an einen weit entfernte Universität um zwei Tage vor Ort zu Arbeiten, den Rest der Woche arbeite ich von zu Hause. Manchmal muss ich auch weimal hinfahren. Ich nehme hierfür wenn nötig mir ein kleines Zimmer eine Nacht in einer Pension. Sowohl Fahrten als auch Übernachtung sind ein ordentlicher Batzen, daher die Frage, gibt es eine Möglichkeit die Fahrten und die Übernachtungskosten abzusetzen? Denn wenn ich das richtig verstanden haben, kann ich bei einer Doppelten Haushaltsführung die Übernachtungskosten und nur die Heimfahrten am Wochenende absetzen, dann bleibe ich auf den Kosten aller Fahrten sitzen, für die Wochen wo ich nicht übernachtet habe, oder in denen in zweimal gefahren bin.
Würde mich sehr über ein paat Tipps freuen, wich ich diese Pendelvariante am besten steuerlich absetzen kann. Danke schon mal im Voraus!
1 Antwort
Es wäre hilfreich zu wissen, ob Du angestellter bist, oder selbständig.
Ziehst Du die Kosten für Dein Arbeitszimmer als Werbungskosten ab?
Die Fahrten zur Arbeit sind auf jeden Fall entweder mit der Entfernungspauschale abzuziehen (Werbungskosten), oder mit 30 Ct. pro Kilometer (Betriebsausgabe).
Auch die Kosten für die Pensionsübernachtung sind Werbungskosten, bzw. Betriebsausgabe.
Wie soll es eine doppelte Haushaltsführung sein, wenn es keinen zweiten Haushalt gibt?
Wenn ich das:
Ich Angestellter gewesenmit mehreren halbjährlichen Verträgen hintereinander. Das Arbeitszimmer setzte ich für eine nebenberufliche Tätigkeit ab.
richtig verstehe, gibt es eine angestelltentätigkeit, die alle 6 Monate in einen neuen Vertrag gefasst wird und daneben eine nebenberufliche, vermutlich selbständige Tätigkeit.
Zu welchem Bereich gehört denn nun die Fahrerei und die Hotelübernachtungen?
Die Fahrten gehören zum Angestelltenverhätlnis. Meine nebenbeurfichen Tätigkeit ist davon unabhängig. Für die Angestelltentätigkeit fahre ich zum ARbeitsort und übernachte etwa insgesamt 30 für 2-3 Tage dort mal Jahr, in den anderen Wochen fahre ich hin und fahre wieder nach Hause ohne zu übernachten. Wie wäre die korrekte Art das abzusetzen, so dass ich möglichst Fahrten und Übernachtungskosten absetzen kann?
Hallo, danke zunächst für die Antwort. Ich Angestellter gewesenmit mehreren halbjährlichen Verträgen hintereinander. Das Arbeitszimmer setzte ich für eine nebenberufliche Tätigkeit ab. Deute ich das richtig, dass ich das nicht über eine Doppelte Haushaltsführung machen soll?