Wird auch eine große Entfernung bei den Pendlerkosten ohne Nachweise anerkannt?
Ich habe mit meinem Freund eine gemeinsame Wohnung. Seit letztem Jahr habe ich aber einen Job in 250 km Entfernung und auch einen Zweitwohnsitz dort. Nun wollte ich den Zweitwohnsitz in der Einkommenssteuererklärung absetzen. Mietkosten entstehen für die Zweitwohnung nicht, deshalb ist da auch nichts zu holen. Nun bleiben die wöchentlichen Heimfahrten. Hierfür habe ich allerdings vergessen, Belege zu sammeln. Kann ich diese auch ohne Belege absetzen bzw. wird der Zweitwohnsitz als solcher überhaupt anerkannt, wenn ich keine Belege für Heimfahrten abgebe?
Alternativ habe ich die Idee, den Zweitwohnsitz gar nicht anzugeben und stattdessen die 250 km zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Pendlerkosten abzusetzen. Wird eine solch große Entfernung einfach so anerkannt oder kann es dabei Probleme geben?
2 Antworten
Frage Dich einfach:
was ist richtig?
1. Du hast doppelte Haushaltsführung.
2. Eine zusätzliche Miete entsteht (warum auch immer) nicht.
3. Du hast aber die Heimfahrten.
Also setze die Heimfahrten mit 30 Ct. pro gef. Kilometer an und fertig ist, Weil es richtig ist und Du genau das angerechnet bekommst, was Dir zusteht.
D.H. Ich habe nur noch hinzuzufügen, dass das Finanzamt 500 Km tägliche Fahrten ohne Nachweis natürlich nicht anerkennt.
Ohne Mietkosten werden Sie aber auch bei den Heimfahrten rumzicken.
Die Mietkosten fehlen ja nur beim Zweitwohnsitz. Beim Erstwohnsitz gibt es natürlich Mietkosten und einen Mietvertrag.
Du wirst denke ich mal ein Fahrtenbuch anlegen müssen. Denn irgendeinen Nachweiß benötigt man.
Sorry, aber das Steuerrecht richtet sich nicht nach Deinen Vorstellungen, sondern nach Tatsachen.
Tatsache ist, dass sie wöchentliche Heimfahrten hat. Dafür bedarf es keines Fahrtenbuches - die sind glaubhaft.
Auch wenn der Rat zu einem F. richtig wäre - für letztes Jahr und bis heute würde er steuerlich nichts bringen - ein rückwirkendes F. gibt es nicht (oder ist getürkt).
Ist es nicht so, dass für die Familienheimfahrten nur die Entfernungskilometer angerechnet werden? Nur die erste und letzte Fahrt werden nach gefahrenen Kilometern oder tatsächlich angefallenen Kosten angerechnet.