Hartz 4 Empfänger aufnehmen zur Untermiete, was muss ich beachten?
ich möchte einen guten Kumpel (Hartz 4) als Untermieter wohnen lassen.
ich selber arbeite Vollzeit. wird mein Gehalt dann angerechnet Bzw muss ich für ihn aufkommen?
Mein Vermieter ist damit einverstanden das ich meinen Kumpel zur Untermiete bei mir wohnen lasse. Er hat mir es auch schriftlich bestätigt. Darf ich den Miete und Nebenkosten einfach halbieren ,bzw. Wie hoch darf die Miete sein? Meine Wohnung hat 3 Zimmer und 90,5 Quadratmeter. Ich zahle 355€ Kaltmiete + 185€ Nebenkosten insgesamt 540€ Warm.Strom kommt noch Extra. Mein Vermieter rät mir ca 60€ mehr zu zahlen für Nebenkosten. Denn mein Kumpel verbraucht sicher mehr von allem weil er nur Zuhause. Ich bin oft 10- 12 Stunden auf Arbeit. Und schaue auch nur selten Fern.
Auf lange Sicht gesehen weiß ich nicht ob es für mich zum Nachteil werden kann und ich diesen Schritt Bereuhe. Ich sehe derzeit die Vorteile die ich durch meinen Kumpel habe. Über evtl. Nachteile bin ich mir nicht bewusst. Hat vielleicht von euch schon Erfahrungen damit gehabt? Brauche echt einige Ratschläge. Vorab schon mal vielen Dank...
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Ach was ich vergessen habe, der Kollege bekommt 1 Zimmer für sich alleine 20 Quadratmeter groß. Alle anderen Räume kann er frei mit nutzen.
3 Antworten
Wenn Du einem Dritten einen Teil Deiner Wohnung ( "ein" Zimmer ) zum "angemessenen" Betrag - mit Einwilligung Deines Vermieters - mit glaubhaften, schriftlichem Vertrag - untervermietest, dann wird das JC auch die kosten übernehmen.
Als Vermieter bist Du Deinem Untermieter sicherlich nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn er einen Untermietvertrag bekommt dann nicht.
Mit Wohnungsgröße und Miethöhe seid Ihr im Grünen Bereich. Schau hier in die Liste
Örtliche Richtlinien - Harald Thomé
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Wenn Euer Ort dort nicht aufgeführt ist, nimm einen in der Nähe.
Untermietvertrag findest Du im Internet, google einfach danach.
Falls Du befürchtest, Du könntest eines Tages bereuen, den Konto in Deiner Wohnung zu haben, dann vermiete möbliert. Google dazu mit
Untermietvertrag möbliert
und mit
Untermieter kündigen / Untermieter möbliert kündigen
Wenn Du nämlich möbliert untervermietest, hast Du einen unangenehmen Untermieter schnell wieder draußen.
Sinnvoll ist es, wenn Dein Kumpel für die Miete einen Dauerauftrag einrichtet, damit es schon mal damit keine Probleme gibt.
Gutes zusammenwohnen!
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Für Deinen Kumpel gebe ich Dir meine gesammelten Hinweise rein, die Du ihm sicherlich weiterleitest - ach, einfacher ist es wohl, wenn Du ihm einen Link dazu weiterleitest. Habe eine meiner Antworten ausgewählt, die für Deinen Kumpel möglicherweise auch interessant ist:
https://www.finanzfrage.net/frage/alg-2-und-privatverkaeufe#answer-1468694
Sorry, der Quatsch-Satz "Falls Du befürchtest, Du könntest eines Tages bereuen, den Konto in Deiner Wohnung zu haben ..." soll natürlich heißen:
Falls Du befürchtest, Du könntest eines Tages bereuen, den Kumpel in Deiner Wohnung zu haben ...
Schrieb nachts, und da machten meine Finger offenbar, was sie wollten ‹(•‿•)›