Türchen zum Dach?
Darf die Hausverwaltung eines Gebäudes die von der Telekommunikationsfirma errichteten Tür (offenes Gittertörchen, kann sowieso jeder drüber klettern) direkt unterhalb des Treppenabsatzes einbauen? Optisch unmöglich für die Bewohner des obersten Stockwerks!
5 Antworten
Du hast die Wohnung gemietet, nicht den Flur. Natürlich können Bereiche, die du nicht zu betreten hast abgesperrt werden. Wie das aussieht ist nicht dein Problem.
Solange ein Fluchtweg nicht behindert oder versperrt ist kann die Hausverwaltung das machen.
Ausserdem handelt die Hausverwaltung normalerweise nicht eigenmächtig, sondern um einen Eigentümerbeschluss auszuführen oder eine behördliche Auflage zu erfüllen.
Frag einfach nach, was der Grund dafür ist bevor du ohne Wissen rumnölst.
Bist Du, seid ihr Mieter des Treppenhauses?!?!
Nein!
Und damit hat sich die Frage erledigt!
Eine Telekommunikationsfirma baut Türchen? Das ist schon merkwürdig genug. Wozu bitte, zu welchem Zweck?
Ich verstehe zwar praktisch gar nicht, wie Du das meinst, aber sollte es die Optik im Hausflur betreffen, sehe ich keinen Aufreger.