Tiefbunkerrechts für die BRD
in Abteilung 2 des Grundbuchs ist ein Tiefbunkerrecht für die BRD eingetragen. Was ist darunter zu verstehen und inwieweit beeinflusst dies die Werthaltigkeit des Grundstücks?
2 Antworten
Selbst Dr.Google ist da ratlos. Ich vermute mal, dass das noch aus Zeiten des kalten Krieges stammt. Ob sich da nun schon ein Bunker unter dem Grundstück befindet oder das nur vorsorglich eingetragen wurde, entzieht sich natürlich unserer Kenntnis. Nimm Dir eine Schaufel und forsche mal nach. In jedem Falle dürfte die Wertminderung des Grundstücks erheblich sein. Nicht jeder mag einen Bunker zu seinen Füßen und wer weiß, was da alles so drinnen ist. Möglicherweise die deutsche Atombombe?
Bunker sind beliebte Zielscheiben für Luftangriffe, also Niedrigstwertprinzip.
axmau:
Handelt es sich um ein gegenstandsloses Recht, empfehle ich die Löschung der wertbeeinträchtigenden Dienstbarkeit im Grundbuch. Für die Löschungsbewilligung ist m. E. zuständig die:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Vorstand, vertreten durch die Direktion Koblenz, Hauptstelle Verwaltungsaufgaben, in 56068 Koblenz, Schloss- Hauptgebäude