Kann man als Teilzeitkraft zu Vollzeitarbeit gezwungen werden?
Ich arbeite seit 7 Jahren als Teilzeitkraft. Jetzt soll in entweder Vollzeit arbeiten, weil so viel zu tun ist oder mir eien anderen Job suchen. Da ich aber nicht Vollzeit arbeiten kann, da ich im Betrieb des Ehemanns mitarbeite, möchte ich wissen, ob der Arbeitgeber dies verlangen kann bzw. was ich tun soll?
5 Antworten
Die Antwort lautet "Nein".
Du kannst eine Änderungskündigung zwar ablehnen und bekommst dabei auch Recht, aber gegen eine anschließend ausgesprochene reguläre Kündigung hast Du wahrscheinlich wesenlich weniger Erfolg auf dem Rechtsweg Deinen Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten, denn mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit bist Du noch nicht unkündbar.
Unkündbar, wer ist das schon ? Da hast du schon recht, dennoch sollte man sich nicht einschüchtern lassen. So leicht kann man sich seiner Mitarbeiter nicht entledigen.
Lt. KSchG muss der Arbeitgeber drei sachliche Gründe für eine ordentliche Kündigung belegen können (z.B. eine extrem lange Krankheit, Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers und betriebsbedingte Gründe )
Durch die Kündigungsschutzklage kann die Fragestellerin gerichtlich überprüfen lassen, ob die dann vom Arbeitgeber genannten Gründe auch tatsächlich vorliegen.
Ob hier " weil so viel zu tun ist " ein Grund für eine ordentliche Kündigung vorliegt, müsste vom Arbeitsgericht erst einmal als solcher abgesegnet werden.
Keine Arbeit vergeben zu können, dass wäre ein betriebsbedingter Grund !
Du musst das natürlich nicht annehmen. Lehnst Du das Angebot komplett ab, kannst Du davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Firma beendet wird.
Dann hast Du die Möglichkeit, zu klagen.
Es entscheidet ein Gericht darüber, ob die Vertragsänderung rechtmäßig ist, was regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.
Nach Abschluss des Verfahrens arbeitest Du dann wieder zu den alten Arbeitsbedingungen.
Wie das Arbeitsklima nach einer solchen Sache ist, bleibt offen.
Wenn ein Arbeitgeber eher nach einer Vollzeitkraft sucht, kann er das natürlich tun und gemäß den gesetzlichen Regelungen kündigen. Es gibt kein Recht auf eine Teilzeitstelle für das restliche Leben.
Hallo,
wie so oft bei solchen Fragen,
" was steht im Arbeitsvertrag zur vertraglichen Arbeitszeit " ?
Nur was im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann angewiesen bzw. verlangt werden. Wo nichts geregelt ist, kann auch nichts angewiesen/ bestimmt werden. Etwas anderes gilt ( zeitweise ) für absolute Not- oder Katastrophenfälle.
Will dich der Chef kündigen, kannst du mittels Kündigungsschutzklage dagegen angehen.
http://arbeits-abc.de/die-kuendigungsschutzklage-so-setzen-sie-sich-gerichtlich-zur-wehr/
habe dazu einen passenden Link gefunden:
Hallo Kaefer,
wenn im Vertrag steht, dass du als Teilzeitkraft eingestellt bist, dann kann dich dein Arbeitgeber auch nicht zwingen, auf einmal einen Vollzeitjob zu machen. Aber wie hier auch schon gesagt wurde, kann er dich leider kündigen, auch wenn du schon 7 Jahre mit dabei ist. Möglicherweise könntest du dagegen klagen, aber die Frage ist, ob das den Stress und das Geld wert ist? Denn selbst wenn du Recht bekommen würdest (was leider nicht sehr wahrscheinlich ist) wäre das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber danach wohl nachhaltig gestört. Hast du vielleicht die Möglichkeit, dir einen anderen Job in der Nähe zu suchen?
Viele Grüße
Warum ist das "Recht bekommen" im Falle einer Kündigung nicht sehr wahrscheinlich? Das liest sich hier genau umgekehrt: