Midijob durch Zusammenveranlagerung doch besteuert?
Hallo an alle,
ich werde derzeitig nicht so ganz schlau was folgendes angeht:
Meine Frau und ich sind seit diesem Monat mit 4/4 + Faktor zusammen veranlagt. Sie hat ab diesem Monat einen Midijob (ca. 1000 € Brutto). Zusätzlich arbeitet sie freiberuflich. Das freiberufliche Einkommen ist sehr wenig, <2000€/Jahr. Nun wird immer geschrieben, dass beim Midijob in Steuerklasse 4 keine Steuern anfallen, also bis 1300 €.
Frage 1: Wird ihr Gehalt am Jahresende durch unsere Zusammenveranlagerung doch besteuert und es ist völlig egal ob sie < oder > 1300 € verdient?
Frage 2: Sie könnte auch mehr arbeiten, für ca. 1350 € Brutto im Monat, ist es richtig, das da nur relativ wenig Steuer pro Monat(ca. 25€) in unserer Situation anfallen, oder muss man auch hier wieder die Zusammenveranlagerung betrachten und die Besteuerung könnte am Jahresende um einiges mehr ausfallen?
Grüße!
1 Antwort
Die Midijobgrenze wirkt sich nur auf den Prozentsatz der Sozialabgaben aus. Nicht auf die Steuer.
Durch die gewählten Steuerklassen sind auch keine bösen Überraschungen zu erwarten (anders als bei III -V).
Eine Nachzahlung sollte sich nur für die freiberuflichen Einkünfte ergeben. Hierfür wäre natürlich der Grenzsteuersatz schon etwas höher, wenn das zvE des Lohnes beider höher liegt.