Kleingewerbe als 450 Euro Job möglich?
Hallo, ich bin verheiratet, Steuerklasse 5, arbeite im 450 Euro Job, bei dem ich 250-350 Euro monatlich verdiene. Nun möchte ich gern ein Kleingewerbe als Tupper-Beraterin anmelden und plane damit monatlich ca 100 bis 150 Euro zu verdienen. Damit käme ich monatlich nicht über 450 Euro insgesamt. Darüber hinaus habe ich durch die Tätigkeit Fahrtkosten die ich in der Steuererklärung noch absetzen werde. Muss ich damit meine Einnahmen versteuern oder zählt das damit als steuerfrei? Danke vorab!
1 Antwort
Verständlich geschrieben - wenn auch eiiges fehlt. Aber es zeigt auch, dass du so gar nicht weißt, wie man diese Dinge zusammenbringen soll.
Dein Minijob wird nicht angekratzt. Aber eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit hat damit nichts zu tun.
Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit unterliegen ganz normal der Einkommensteuer. Wenn die Einkünfte ermittelt sind - auch möglicherweise unter Einbeziehung einer Freigrenze § 46 (3) EStG, § 70 EStDV, dann werden diese in eurer Einkommensteuererklärung mit angegeben und der Einkommensbesteuerung unterworfen.
Über die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung musst du dir in dieser Phase keine Gedanken machen. Da kommt eh nix bei raus und du kannst hier gern fragen, wenn das Finanzamt dich irgendwann mal zur Abgabe auffordert.
Nein, zu zahlen wirst du nicht. Vom Einkommen werden Steuern gezahlt, nur die Höhe ist unterschiedlich.
Bei geringen Einkommen zahlst von 100€ Gewinn z.B. 14% Steuer, bei höherem Einkommen bis zu 42% Steuern und dann sind wir im Bereich von >100000, in etwa. Es gibt einen Spitzensteuersatz und der liegt, jetzt ohne nachzuschauen, bei 42% oder um die 42%.
Steuern werden vom "zu versteuerndem Einkommen" berechnet und der gesamte Betrag wird nicht mit einem Prozentsatz besteuert. Da gibt es Stufen.
Ich würde lieber 100000€ versteuern als 17000€.
Bei Einkommen, das jetzt nicht der Lohnsteuer unterliegt, muß man sich nur klar sein, irgendwann müssen die Steuern gezahlt werden.
In der Lohnabrechnung wird die Lohnsteuer gleich abgezogen und abgeführt, "Selbstständige" müssen das im Nachhinein machen oder ggf. auch Vorauszahlungen leisten.
dass meine Einkünfte unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in einen höheren Steuersatz bringen und ich am Ende nix verdient hab sondern drauf lege?
Das würde erst dann passieren, wenn der Steuersatz über 100 Prozent steigt.
Davon sind wir weit entfernt.
Danke schon einmal :) Das heißt im schlimmsten Fall kann es passieren dass meine Einkünfte unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in einen höheren Steuersatz bringen und ich am Ende nix verdient hab sondern drauf lege?