Teil eines Doppelhauses verkaufen?

2 Antworten

Ganz einfach, bist Du bereit die Doppelhausseite zu wechseln?

Du bewohnst (reines Beispiel) die Haushälfte links.

Vermietet ist die Haushälfte rechts.

Deine selbst bewohnte hast Du entweder seit Kauf/Bau selbst bewohnt, oder zumindest seit Dezember 2022 bewohnt. Damit ist der Verkauf steuerfrei.

Also ziehst Du in die bisher vermietete Hälfte und verkaufst steuerfrei die bisher selbst bewohnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Andri123  18.01.2024, 18:19

Das ist mal eine originelle Idee.

Für den FS nochmal die Regelung aus Par.23 EStG:

Im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Jahren selbst bewohnt. Bei Verkauf in 2024 also mindestens vom 31.12.22 bis 1.1.24.

Die Idee scheitert aber wahrscheinlich am Mieter, wenn der nicht ohnehin gerade gekündigt hat.

wfwbinder  18.01.2024, 18:23
@Andri123

Wenn der Gewinn erkleglich ist und die Steuer ggf. hoch, könnte man dem aber auch eine Prämie für den Tausch zahlen.

Außerdem finde ich die Idee, auch wenn sie von mir ist, überhaupt nicht originell, denn sie ist einfach nur folgerichtig. Eine Frage von Logik.

Andri123  18.01.2024, 18:32
@wfwbinder

Ja, das dachte ich auch.

Laut einer anderen Frage hatte er vor 1 Jahr 8 Monaten zwei Reihenhäuser unter Wert von einer Verwandten erwerben wollen. Wenn es das ist, war es ja eine gemischte Schenkung und der Veräusserungsgewinn wird nur auf den gekauften Anteil berechnet. Und in der kurzen Zeit wird ja die Wertsteigerung nicht so exorbitant gewesen sein. Wir wissen es nicht.

wfwbinder  18.01.2024, 18:43
@Andri123

Wobei er ja auch bei gemischter Schenkung, die selbstbewohnte Einheit zwischen Erwerb udn Verkauf ununternrochen zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, wäre also auch steuerfrei.

Andri123  18.01.2024, 18:51
@wfwbinder

Aber der Veräusserungsgewinn ohne Wohnungstausch wäre nicht so hoch. Das meinte ich nur zur Frage, ob sich eine Abfindung an den Mieter lohnen würde. Aber vielleicht hat der Mieter ja auch schon gekündigt.

wfwbinder  18.01.2024, 19:06
@Andri123

JA ist so, immer das Problem. mit unvollständigen Sachverhalten

Das kommt darauf an, auf welche Weise Du Eigentümer des Doppelhauses geworden bist.

Hast Du es gekauft/selbst errichtet => 10 Jahre abwarten.

Hast Du es geerbt/geschenkt bekommen - Besitzzeit des Erblassers/Schenker ist anzurechnen.