Teil eines Doppelhauses verkaufen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer Frage an Sie. Ich besitze ein Doppelhaus, das einerseits vermietet und andererseits selbst bewohnt wird. Meine Frage bezieht sich darauf, wann ich den vermieteten Teil dieses Doppelhauses steuerfrei verkaufen kann. Erst nach den üblichen 10 Jahren oder schon vorzeitig?
Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Ganz einfach, bist Du bereit die Doppelhausseite zu wechseln?
Du bewohnst (reines Beispiel) die Haushälfte links.
Vermietet ist die Haushälfte rechts.
Deine selbst bewohnte hast Du entweder seit Kauf/Bau selbst bewohnt, oder zumindest seit Dezember 2022 bewohnt. Damit ist der Verkauf steuerfrei.
Also ziehst Du in die bisher vermietete Hälfte und verkaufst steuerfrei die bisher selbst bewohnte.
Ja, das dachte ich auch.
Laut einer anderen Frage hatte er vor 1 Jahr 8 Monaten zwei Reihenhäuser unter Wert von einer Verwandten erwerben wollen. Wenn es das ist, war es ja eine gemischte Schenkung und der Veräusserungsgewinn wird nur auf den gekauften Anteil berechnet. Und in der kurzen Zeit wird ja die Wertsteigerung nicht so exorbitant gewesen sein. Wir wissen es nicht.
Aber der Veräusserungsgewinn ohne Wohnungstausch wäre nicht so hoch. Das meinte ich nur zur Frage, ob sich eine Abfindung an den Mieter lohnen würde. Aber vielleicht hat der Mieter ja auch schon gekündigt.
Das kommt darauf an, auf welche Weise Du Eigentümer des Doppelhauses geworden bist.
Hast Du es gekauft/selbst errichtet => 10 Jahre abwarten.
Hast Du es geerbt/geschenkt bekommen - Besitzzeit des Erblassers/Schenker ist anzurechnen.
Das ist mal eine originelle Idee.
Für den FS nochmal die Regelung aus Par.23 EStG:
Im Verkaufsjahr und in den beiden vorangehenden Jahren selbst bewohnt. Bei Verkauf in 2024 also mindestens vom 31.12.22 bis 1.1.24.
Die Idee scheitert aber wahrscheinlich am Mieter, wenn der nicht ohnehin gerade gekündigt hat.