Grundsteuererklärung bei Todesfall?

2 Antworten

Du musst alle Daten deiner Mutter eintragen. Es ist irrelevant, ob sie verstorben ist, denn am 01.01.2022 war sie noch lebendig. Der Fall tritt ja auch ein, wenn ein Immobilienbesitzer das Objekt nach dem 01.01.2022 veräußert hat. Dann kann er ja auch nicht die Identnummer des Käufers kennen. Hier geht es um eine Stichtagserklärung. Um die rechtliche Zuordnung der Immobilie kümmert sich dann später das Finanzamt. Nach dem Erbfall wird ja eine Grundbuchberichtigung vorgenommen.


Piesty 
Beitragsersteller
 13.08.2022, 18:51

Vielen lieben Dank 😘