Grundsteuererklärung bei Todesfall?
Meine Mutter war zum 01.01.2022 die Besitzerin ihrer Immobilie, die sie auch selbst bewohnte. Sie ist vor ein paar Tagen verstorben und hat die Grundsteuererklärung noch nicht gemacht. Jetzt muss ich mich darum kümmern. Es liegt ein Testament beim Notar vor und ich Erbe das Haus. Die Frage die sich mir stellt - und ich trotz Recherche im Netz nichts finde - ist: gebe ich bei der elektronischen Grundsteuererklärung jetzt die Steuer-ID meiner verstorbenen Mutter an (Unterschrift ist ja keine erforderlich) da sie die Eigentümerin am 01.01.2022 war oder meine, weil Tote eigentlich keine Steuererklärung mehr abgeben können. Weiß das zufällig jemand?
2 Antworten
Du musst alle Daten deiner Mutter eintragen. Es ist irrelevant, ob sie verstorben ist, denn am 01.01.2022 war sie noch lebendig. Der Fall tritt ja auch ein, wenn ein Immobilienbesitzer das Objekt nach dem 01.01.2022 veräußert hat. Dann kann er ja auch nicht die Identnummer des Käufers kennen. Hier geht es um eine Stichtagserklärung. Um die rechtliche Zuordnung der Immobilie kümmert sich dann später das Finanzamt. Nach dem Erbfall wird ja eine Grundbuchberichtigung vorgenommen.
Eine Tote kann keine Steuererklärung abgeben.
Bei mir lag exakt derselbe Fall vor und ich habe die Grundsteuererklärung als Erbengemeinschaft abgegeben.