Studium + Minijob + Übungsleiterpauschale
Guten Tag,
ich habe schon im Internet nach einer Antwort auf meine Frage gesucht. Es gab ähnlich Beiträge, aber sie passten irgendwie alle nicht genau bzw. ich bin mir immer noch unsicher. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin Studentin (über 25 Jahre) und bezahle bei der gesetzlichen Krankenkasse den Studententarif. Nun möchte ich neben dem Studium gern einen Minijob machen (max. 20 Stunden die Woche). Das sollte ja problemlos möglich sein.
Allerdings wurde mir außerdem noch angeboten, dass ich 2x die Woche als Übungsleiter in einem Sportverein tätig sein kann.
Meine Frage ist nun, ob ich dadurch den Studentenstatus bei der GKV verliere oder ob der zweite Job als Übungsleiter keine Relevanz hat, da er ja über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
VlG
4 Antworten
Die 20 Stundenregel ist schon wichtig und erst zu nehmen, aber mit 450,- Euro Job auf 80 Stunden und mehr im Monat zu kommen, ist schon einKunststück, oder Unterbezahlung.
80 Stunden wären ja 5,5 Euro die Stunde. bei z. B. 8 Euro die Stunden, wären z. B. noch 25 Stunden für die Übungsleitertätigkeit zur Verfügung, bei 10,- pro Stunde noch 35.
Ich denke mal, da ist genug Gestaltungsfreiheit für Deine Jobs.
Hallo Veggie,
die Minijob 20h-Grenze hätte an sich schon eine Ausnahme. Liegen zB. deine Übungsleiterstd. abends( nach 18.00 Uhr) oder am Wochenende darfst du mehr als 20h arbeiten und behältst trotzdem den Studentenstatus.
Falls es so sein sollte würde ich dir empfehlen, schildere der Krankenkasse diese Situation. Mit einer offiziellen Bestätigung, ob du weiterhin als Student versichert bleiben kannst, wärst du auf der sicheren Seite. Gruß ! K.
Liegen zB. deine Übungsleiterstd. abends( nach 18.00 Uhr) oder am Wochenende darfst du mehr als 20h arbeiten
in welchem § kann man das nachlesen?
Soweit ich weiss zählt die überwiegende Tätigkeit und diese dürfte dein Studentendasein sein. Damit wirkt sich die Übungsleiterfunktion nicht auf deinen KV-Beitrag aus.
Das Endgeld bei dem Minijob ist laut Krankenkasse egal. Ich kann also auch mehr als 450 Euro verdienen, solange ich eben die 20-Stunden-Grenze nicht überschreite. Ansonsten wäre Ihr Argument, wfwbinder, sicherlich richtig. Unter 6 Euro die Stunde würde ich den Job nicht machen.
Die Frage ist nun halt, ob ich den Job als Übungsleiter trotzdem machen kann, auch wenn ich dadurch über 20 Stunden komme. Es heißt immer, dass die Übungsleiterpauschale bis zu einer Gewissen Summe im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Aber das hat nichts mit der studentischen KV zu tun, oder?
P.S. Entschuldigung, dass mein Beitrag hier jetzt 2x mit verschiedenen Überschriften auftaucht. Mir wurde bei der Titel angezeigt, dass dies bereits vorhanden ist, und da habe ich den Titel geändert. Jetzt sind plötzlich beide Beiträge da...
Ja, über 450 Euro wäre das dann wohl eher ein Midijob, was ja auch immer so schön mit "Gleitzone" beschrieben wird. Puh, ist das alles kompliziert ;-)
Für die Krankenkasse ist der Verdienst egal, aber wenn es über 450,- Euro sind, ist es kein Minijob mehr.
Wenn es kein Minijob mehr ist, kann es nicht pauschal besteuert werden. Das mag egal sein, wenn zum Beispiel in den Semesterferien keine Vollzeittätigkeit gemacht wird.
Aber die Frage ging nach einem Minijob.
Die Übungsleiterpauschale ist mit 2.400,- Euro pro Jahr Freigestellt um die vielen Leute, die in Vereinen Trainingsaufgaben machen, Kinderbetreuung, Nachhilfe usw. machen, nicht schon bei kleinen Beträgen in die Pflicht kommen Steuern zahlen zu müssen.
An die speziellen Probleme von Studenten hat man dabei nicht gedacht.
Aber mit der 20 Stunden Regelung, die ja einfach nur dazu da ist, Vollzeitstudenten, die sich mit Jobs das Studium verdienen, von denen zu trennen, die eigentlich den Fokus auf die Arbeit legen, aber eben für andere Zwecke den Studentenstatus behalten möchten.