Energiepreispauschale für Übungsleiter?
Reicht es als Voraussetzung für die Auszahlung der Energiepreispauschale, wenn man als Übungsleiter tätig ist und über die Übungsleiterpauschale vergütet wird? Auch wenn man zusätzlich Alg2 bezieht?
1 Antwort
Ja. Wenn der Verein aber nur Minijobber beschäftigt und daher oder aus anderen Gründen nicht vierteljährlich Lohnsteuer anmeldet, darf der Verein die EPP nicht auszahlen - die musst Du Dir dann über eine Steuererklärung nächstes Jahr holen.
Siehe auch https://www.vereinsrecht.de/wer-bekommt-300-euro-energiepauschale-im-verein.html (letzter Absatz).