Das Endgeld bei dem Minijob ist laut Krankenkasse egal. Ich kann also auch mehr als 450 Euro verdienen, solange ich eben die 20-Stunden-Grenze nicht überschreite. Ansonsten wäre Ihr Argument, wfwbinder, sicherlich richtig. Unter 6 Euro die Stunde würde ich den Job nicht machen.
Die Frage ist nun halt, ob ich den Job als Übungsleiter trotzdem machen kann, auch wenn ich dadurch über 20 Stunden komme. Es heißt immer, dass die Übungsleiterpauschale bis zu einer Gewissen Summe im Jahr, steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Aber das hat nichts mit der studentischen KV zu tun, oder?
P.S. Entschuldigung, dass mein Beitrag hier jetzt 2x mit verschiedenen Überschriften auftaucht. Mir wurde bei der Titel angezeigt, dass dies bereits vorhanden ist, und da habe ich den Titel geändert. Jetzt sind plötzlich beide Beiträge da...