Minijob + Übungsleiterpauschale kombiniert: Kindergeld? Versicherungspflichtig?
Hallo ihr :) Ich habe eine wichtige Frage die mich langsam echt zum verzweifeln bringt. Es ist so ich studiere, an einer nicht voll staatlich anerkannten Akademie: Ich habe einen Minijob: 450€ Eine Übungsleiterpauschale: 200€
Ich bin 22 und verheiratet! Meine Frau studiert AUCH und bezieht ebenfalls einen Minijob!
Darf ich mit den 650€ sowie dem Kindergeld dass mir noch zu steht, bei meinem Vater versichert bleiben? Oder muss ich selbst für die Krankenversicherung aufkommen?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!
1 Antwort
Wird der steuerfreie Betrag überschritten, ist zu prüfen, ob die Beschäftigung geringfügig entlohnt ist. Dies ist der Fall, wenn das Entgelt einschließlich der steuerfreien Aufwandsentschädigung 650,00 EUR (450,00 EUR + 200,00 EUR) monatlich nicht übersteigt; in diesen Fällen sind ggf. Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (sofern der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist) sowie Beiträge (unter Berücksichtigung der besonderen Beitragsanteile) zur Rentenversicherung zu zahlen. Wird eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt, liegt Geringfügigkeit aufgrund der Additionsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht vor, soweit es sich bei der Tätigkeit als Übungsleiter nicht um eine "zeitlich zuerst ausgeübte Nebentätigkeit" handelt.
Voll super, danke für eure Hilfe, hat mich echt weitergebracht! Jetzt noch ein-zwei Detailsachen: Es besteht ja die Möglichkeit eine Tankkarte bis max. 44€ zu erhalten und zb. die Handyrechnung vom Arbeitgeber bezahlt zu bekommen! Addieren sich solche Zahlungen auf die 450€ und beeinflussen meine Krankenversicherung, oder interessiert das nicht?
Für Sachzuwendungen kommen insbesondere folgende Vergünstigungen in Betracht: •Kostenlose oder verbilligte Sachbezüge können bis zu einer Monatsgrenze von 44 EUR - insgesamt für alle Vorteile - steuerfrei erbracht werden.
Also sage ich Vorsicht bei zusätzlicher Händyrechnung.
Sachzuwendungen in der Sozialversicherung zählen zu den immer wiederkehrenden Leistungen im Sinne der Legaldefinition des Jahresentgeltes. Die steuerliche Behandlung für den Status ist vollkommen irrelevant. Somit würden die nach § 3 EkStG erhaltenen Sachbezüge - Tankgutschein etc- im Sozialrecht dem Entgelt hinzugerechnet werden.
Fazit: Minijob plus Übungsleiterpauschale = kostenfreie Familienversicherung möglich.
Minijob + Übungsleiterpauschale + Sachzuwendungen = freiwillige Versicherung mit eigenem Beitrag, mindestens jedoch 155€ pro Monat.
Also, der Sachwertbezug kostet dich mehr als es dir bringt.
Ja, was Arbeitsentgelt im Sinne des SGB ist regelt § 14 SGB IV. Und die Definition ist relevant für die Statisbeurteilung. Da liegen Steuerberater gerne daneben. Übertrag ihm das Mandat und wenn Du bei der GKV nachzahlen musst aufgrund des grandiosen Tipps darf seine Vermögensschadenhaftpflicht zahlen! Ruf bei der GKV an, dann hast Du Rechtssicherheit. Ja, da bin ich mir sehr sicher in der Aussage. Das sind Basics im SGB!
Dieser wird mit 200€ monatlich erreicht aber nicht überschritten, somit müsste die Konstuktion: 450€ minijob plus 200€ Übungsleiterpauschale wirklich komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind und sogar noch die Familienversicherung erlauben.