Sehr geehrte Mitglieder,
Ich hoffe, von Euch kann mir jemand zumindest in Teilen Auskunft zu dieser Frage geben. Ausgiebige Recherche hat leider zu keinen fruchtbaren Ergebnissen geführt.
Folgender SV:
Ich tätige sehr viele berufliche Fahrten. Die Angaben sind vollumfänglich beispielhaft. Halten wir 15 tkm fest. Privat fahre ich 10 tkm.
Mein Fahrzeug habe ich für 30 TEUR erworben. Die Abschreibung (/6 Jahre), Versicherung, Steuer, Garage, Wartung und alle zum Fahrzeug gehörigen Kosten durch die Gesamtlaufleistung ergeben (beispielsweise):
46 ct/km.
Mein AG erstattet 50 cent pro gefahrenem Kilometer, wovon natürlich nur 30 ct. Steuerfrei sind. Die 20 cent werden über die Lohnabrechnung unmittelbar versteuert und mindern meinen Nettoverdienst.
Den übersteigenden, nicht steuerfreien Anteil von 16 ct (46-30) multipliziert mit den beruflichen km von 15 tkm -ergibt 2400 EUR WK. Diese übersteigen die Pauschale von 1000 EUR und sind mMn. angabefähig. Da ich sonst nicht über die WK-Pauschale komme, ergibt sich exklusive anderer WK-Belege ein "Vorteil" von 1400 EUR, mithin also ~600 EUR netto Differenz bei einem angenommenen Steuersatz.
Meine konkreten Fragen zu diesem Beispiel: Ich hoffe, jemand hat bereits Erfahrung!
1) Ist diese Rechnung korrekt, oder ändert der (höhere) Ausgleich durch den AG diese Berechnung? 2) Was ist, wenn das Fahrzeug erst im April 2016 angeschafft wurde. Abschreibung 9/12, klar - rechne ich dann die 3/12 des alten Fahrzeuges noch hinzu, um das Jahr zu komplettieren? Hier ist die Belegbarkeit etwas schwieriger. 3) Wo ist dies bei der Steuerklärung anzugeben? Per Tabelle? Als Angabe zu den WK?
DANKE!
D A N K E im Voraus!