Minijob, Werkstudent und übungsleiterpauschale gleichzeitig
Hallo,
ich arbeite als Übungsleiter bei Kinderprojekten mit. Dort bekomme ich nur eine Aufwandsentschädigung von 2400 Euro im Jahr (Übungsleiterpauschale). Zusätzlich arbeite ich als Werkstudent als Servicekraft in einem Restaurant. Das Problem ist, dass ich dort oft nicht auf meine Stunden komme und ich unter 400 verdiene.. Jetzt habe ich ein ein Jobangebot bekommen auf 450 Euro-Basis. Den Job würde ich auch gerne ausführen, weil ich das Geld jeden Monat sicher hätte. Im Restaurant , wenn nicht viel zu tun ist, schicken sie mich nach Hause.. Oder die sagen mir oft ab.. Ich würde jetzt gerne als Übungleiter weiterarbeiten, dann den 450Eurojob ausüben und nebenbei dann im Restaurant (so 200-300 Euro im Monat). Ginge das? Kann ich alle Jobs machen? Ich bin Student, über 30, muss aber nur einmal in der Woche in die Uni.
1 Antwort
Hallo Katharina.
der Grundfreibetrag für Schüler und für Studenten wurde 2013 auf 8.130,00 € jährlich erhöht, für das Jahr 2014 war sogar eine weitere Erhöhung auf 8.345,00 € jährlich im Gespräch ( müsstest du mal selbst googlen ) So viel darfst Du dann insgesamt durch Jobben neben dem Studium, z.B. als Werkstudent an Gehalt steuerfrei verdienen. Das heißt auch, dass Du Lohnsteuerabzüge von Deinem Werkstudentengehalt durch eine Einkommenssteuererklärung zurückfordern kannst. Solange Du unter dieser Verdienstgrenze bleibst und musst du Dir keine großen Sorgen über mögliche Kürzungen oder Abgaben machen. K.