Danke für die Antworten!
Im Internet steht es aber häufig (noch) anders. Wann wurde das denn geändert, bzw. auf den heutigen Stand festgelegt?
Danke für die Antworten!
Im Internet steht es aber häufig (noch) anders. Wann wurde das denn geändert, bzw. auf den heutigen Stand festgelegt?
Ist denn E-Mail plus Anhang rechtswirksam?
Die Kopie müssgte doch wohl er per Brief oder per Fax gesendet werden.
In fast jeder Stadt gibt es inzwischen mindestens einmal pro Woche eine extra lange Öffnungszeit.
> Dann bekam ich eine Nachrichg von der Finanzaufsicht Niedersachsen.
Wenn, dann schreibt einen das örtliche Finanzamt an. Und das macht es nie per E-Mail oder "über die Plattform", sondern per Brief(!).
Alles Andere ist Fake.
Wenn das Praktikum Voraussetzung für eine AUsbildung ist, muss die FK dafür KG zahlen.
Fristgerecht einen Einspruch schreiben!
Als Bürge gibt man sich unnötig in Gefahren. Sollte man möglichst nie machen.
Googel mal mit
werbung auf Homepage tipps
o. ä.; damit findest Du einiges an KnowHow.
Kindergeld wird in der Regel von den Eltern beantragt und geht an sie. Es spielt dann beim Bafög keine Rolle mehr.
Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und (seit 2012) auch des Kindes.
Wenn sie wieder Azubi ist (oder sich dafür bewirbt), kannst Du wieder Kindergeld für sie beantragen.
Sie selbst kann zusätzlich für ihr eigenes Kind KG beantragen.
Die meisten Banken scheinen bei ihrer Gebührengestaltung zu denkan, dass jemand mit Gewerbe Geld übrig hat.
Nur bei der DAB ist das wohl anders (http://www.girokonto-vergleich.net/test/geschaeftskonto-vergleich.html) eventuell ach bei der DKB.
Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben) von Exakt 0,00 € ist sehr unwahrscheinlich.
Aber selbst wenn: Er wird so in Anlage G zur EinkommensteuerErklärung eingetragen.
Bei Verlust erfolgt der Eintrag mit einem Minuszeichen.
Anruf bringt nix. Die Meldung muss schriftlich erfolgen.
Entscheidend ist nicht das Ende des Ausbildungsvertrags, sondern der Tag, an dem die Abschlussnote verkündet wurde. Als Beleg dient also i. d. Regel das Prüfungszeugnis.
Für ÜL-Pauschalen, die die Grenze überschreiten, gibt es in Anlage S (2. Seite unten) die passenden Felder.
Touristenführer dürfte eine gewerbliche Tätigkeit sein(?). Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) kommt in Anlage G zur Einkommensteuererklärung.
Referendar: Vermutlich wie jeder Angestellten-Job in Anlage N
Es werden damit z. B. gesetzliche oder gerichtliche Vorgaben umgesetzt, z. B.:
Von Kapitalerträgen muss - bei entsprechender Mitgliedschaft - auch Kirchensteuer abgeführt werden (war eigentlich klar, wurde aber oft nicht gemacht)
Von Erben wird nun nicht nur ein teurer und unnötiger Aerbschein akzeptiert, sondern es reicht auch ein eröffnetes Testament. (war eigentlich auch klar (führte aber oft zu intensiven Diskussionen mit Banken), wurde aber letztens vom einem Gericht nochmal explizit klargestellt)
Der Abschluss einer KLV war mein größter finanzieller Fehler. Man kommt nicht mehr an sien eigenes angelegtes Geld.
Angeblich kann man seinen Vertrag z. B. zum Kauf eines Hauses beleihen: Niemand hat dafür so enge Bedingungen gesetzt wie die LV, und deren Zinssatz lag mindestens so hoch wie der von einer Bank. Ich musste also für mein eigenes Geld ZInsen zahlen. Grrrr!
Zusätzlich werden, die einstmals gegebenen rosas Gewinnversprechen bzw. -schätzungen nicht eingehalten.
Ich habe mir meine nach Ablösung des Darlehens auszahlen lassen und dann erst mal in Ruhe nachgedacht, wieviel Absicherung und für wie lange meine Angehörigen wirklich brauchen.
KLV? - Nie wieder!!
Der KLV-Vermittler ist aber immer noch mein Freund:
a) Weil er das damals selbst nicht durchschaut hat und es für gut hielt.
b) Weil er - als er verstand was da wirklich läuft - konsequent die Branche gewechselt hat.
Zusätzlich ist noch zu bedenken, dass die Beiträge zur GKK vom Alter unabhängig sind, während die der PKV im Alter gräßlich steigen.^^
Zum Thema Versicherung ist inzwischen alles geschrieben.
Wichtig für das Kind: Bloß nicht das freihändig Fahren generell verbieten! Hierduch wird viel an Gleichgewicht und Koordination trainiert (mehr davon gibt es nur beim Einradfahren).
Was das Kind lernen muss, ist nur: "Wo kann ich ohne Gefahr freihändig fahren und wo nicht."
Wenn Euch die Sachen jetzt - nachdem sie geerbt wurden - gehören, ist das vermutlich kein gewerblicher Verkauf.
Anders wäre es, wenn Ihr oder die Eltern die Sachen nur mit der Absicht eingekauft hättet, sie zu verkaufen. Dann wäre die Überlegung, das Gewerbe wegen der Krankenkassengrenze gemeinsam zu betreiben oder nur vom Mann betreiben zu lassen sinnvoll.
Es gibt übrigens nur Gewerbe und nicht Kleingewerbe. DasWort Kleinunternehmen bezieht sich nur auf die Art des Umgangs mit der Umsatzsteuer gemäß§19 UStG
Vielleicht gibt es ja jemand in Familie oder Freundeskreis, der sich freut, x,x% Zinsen für 8000 € (oder mehr bei Euch zu verdienen. Es muss ja nicht immer eine Bank sein.
Auch ein zu erwartendes Erbe kann ja schon mal als Darlehen (mit oder ohne Zinsen) rübergereicht werden.
win-win: Du bekommst Geld billiger als von einer Bank, der Gläubiger bekommt mehr Zinsen als Tagesgeld oder sogar Festgeld.
Bedingung: Kreditvertrag schreiben (wie unter Fremden) mit klaren Regelungen für Zahlungstermine, Berechnung der Zinsen usw.; Zahlungen korrekt per Überweisungen. Der Kreditgeber muss die Zinsen wie seine übrigen Kapitalerträge angeben und versteuern.
www.dhbw-mannheim.de
Banken haben evtl. eigene duale Ausbildungen.