Steuerklasse 2 wurde mir entzogen da Tochter, Studentin 25 wurde, aber mein Sohn 21 ist doch auch im Studium. Beide Leben bei mir. Was nun?
Hallo, meine Tochter wurde 25 ist noch im Lehramtsstudium. Mein Sohn, 21 studiert ebenfalls noch. Beide wohnen bei mir. Nun krieg ich nur noch Steuerklasse 1 und 0,5 Kinderfreibetrag, obwohl ich finanziell alles allein stemme. Mir wird Haushaltsgemeinschaft unterstellt. Was kann ich tun?
3 Antworten
So wie Du schreibst geht es Dir ja um den Haushaltsfreibetrag gem. § 24 a EstG über 1.908,- Euro.
Aber dazu mal meine Frage, wenn Du für die Tochter keinen Kinderfreibetrag mehr bekommst, aber Deine Tochter noch von Dir unterhalten wird, weil sie studiert, so hast Du doch Anspruch auf den Freibetrag gem. § 33 a in Höhe von 9.000,- Euro + Krankenversicherung.
Hallo,
auf dem ersten Blick würde ich der Antwort von @EnnoWarMal so zustimmen.
Dir steht die Stkl.2 für den 21-jährigen studierenden Sohn (mit Ki- Geld Anspruch) weiterhin nur zu, wenn nur ihr zwei diese häusliche Wirtschaftsgemeinschaft bilden würdet.
Das Problem ist die steuerl. Zuordnung der 25 jährigen Tochter(ohne Ki Geld Anspruch) im selben Haushalt.
(?) Evtl. mögliche Lösung lt. eingefügten Link unten:
Die Unterstellung der Haushaltsgemeinschaft mit der 25 jährigen Tochter ließe sich evtl. nur dadurch widerlegen, könntest du dem FA eine eigene, separate Wirtschaftsführung mit Untermietvertrag nachweisen.
sicherlich kommt es auf die Wohnverhältnisse an, die kennen wir aber nicht !
In einem Eigenheim wäre ggf. eine Möglichkeit, warum nicht ? Möglich auch, dass die Tochter mittlerweile über Einkommen verfügt und eigenständig wirtschaften könnte.
Meine Antwort sehe ich auch eher als Gestaltungsmöglichkeit für die Fragestellerin. Ob letztlich umsetzbar ........?
Diese Antwort ist wenigstens brauchbar und hilfreich.
Im Gegensatz zu der anderen, aber so kennen wir ihn, leider.
Nichts.
Es sieht ja so aus, als wenn hier alles in Ordnung ist.
In diesem Fall einen Untermietvertrag abzuschließen ist keine Schwierigkeit, aber dem FA glaubhaft nachzuweisen, dass zwischen Mutter und Tochter keine separate Wirtschaftsführung vorliegt wird kaum gelingen.