Kinderfreibetrag Rückzahlung bei falscher Berechnung?
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Meine Mutter ist insolvent und hat nur eine gewisse Gehaltsmenge, die sie verdienen darf, ohne an den Insolvenzberater zu zahlen. Dadurch, dass sie mich als ihre Tochter hat, wurde ihr Kinderfreibetrag höher gesetzt und sie darf mehr verdienen. Das ging jetzt 2 Jahre so. Jetzt aus heiterem Himmel wollte der Anwalt einen Gehaltsnachweis von mir, um zu sehen wie viel ich verdiene. Ich mache ein duales Studium, was wir auch so angegeben haben und verdiene 1200 Euro. Durch mein Gehalt hätte meine Mutter den Kinderfreibetrag nicht bekommen und sie soll eine Nachzahlung von 2400 Euro leisten. Ist das alles so rechtens?
wir haben ja alles angegeben und es wurde auch immer alles berechnet. Alles was man von uns an Unterlagen haben wollte (wo ich studiere, wie lange etc) haben wir weitergegeben. Wir können ja nichts dafür, dass das falsch berechnet wurde.
ich danke im Voraus für die Beantwortung.
MfG Karin
1 Antwort
Durch mein Gehalt hätte meine Mutter den Kinderfreibetrag nicht bekommen
Das verstehe ich nicht. Kindergeld und kindbezogene Freibeträge sind seit etlichen Jahren nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig.
Hier muss also ein Fehler vorliegen. Entweder sind Kindergeld und kindbezogene Freibeträge aus einem anderen Grund gar nicht zu gewähren. Oder aber das Kindergeld ist bei dem Einkommen der Mutter günstiger als die kindbezogenen Freibeträge, so dass der Tausch zwischen beidem für sie eher was Gutes ist.
Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn man ein unterhaltsberechtigtes Kind hat. Ein Kind mit 1200,-€ Einkommen ist aber nicht bedürftig, dann steht der Mutter natürlich nur der pfändungsfreie Betrag für eine Einzelperson zu.
Dann hab ich wohl zu sehr steuerlich gedacht und nicht daran, dass es außer Steuern auch noch andere Rechtsgebiete gibt.
Ich ziehe mich daher aus diesem Thema wegen erwiesener Inkompetenz zurück.
Und obwohl wir alles angegeben haben, gibt es keine Chance diese Rückzahlung zu umgehen?
wir wären ja bereit jetzt mehr zu zahlen, aber das alles zurückzahlen wäre ja enorm. Wir haben ja immer alles angegeben. Ich weiß Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber da sie ja wussten dass ich ein duales Studium mache sind sie ja auch Mitschuld.
P.s. Danke für deinen Beitrag
Mit freundlichen Grüßen Karin
Ich weiß es nicht, aber ich glaube, dass da im Insolvenzrecht kein pardon vorgesehen ist. Das wäre ja auch eine Benachteiligung der Gläubiger.
Und um eine Strafe handelt es sich ja gar nicht, nur um nachträgliches Abführen von nicht-geschütztem Einkommen. Das ist natürlich blöd für Deine Mutter.
Sie (nicht Du) könnte natürlich nochmal bei ihrer Schuldnerberatungsstelle nachfragen. Vorher nochmal nachsehen/überlegen, was sie tatsächlich angegeben hat. "Unterhaltsberechtigtes Kind", "Kind kann seinen Unterhalt wegen Ausbildung nicht selbst bestreiten" oder sonstiges.
Ich weiß nicht, ob das mit der Insolvenz zusammenhängt, dass es da andere Richtlinien gibt.... aber ich danke ihnen für ihre Antwort und werde meiner Mutter die Info weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen Karin