Hallo, habe ich weiterhin Anspruch auf Steuerklasse 2, obwohl mein 23-jähriger Sohn ohne abgeschlossene Ausbildung in Vollzeit berufstätig ist?

2 Antworten

"Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 gilt der Anspruch auf Kindergeld auch für Kinder bis 25 Jahren, selbst wenn sie in Vollzeit arbeiten, solange sie keine Erstausbildung abgeschlossen haben."

Dazu ist mir bekannt, dass seit  2012  die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufgehoben und  damit begründet hat, dass für ein Kind, das in Vollzeit erwerbstätig sei, kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestehe, da es in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Die Steuerklasse selbst ist ja ohnehin völlig egal. Hier geht es um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.908 Euro jährlich.

Und den gibt es, wenn zu deinemHaushalt mindestens ein Kind gehört, für das dir ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.

Kindergeld/Kinderfreibetrag steht dir zu wenn das über 21jährige Kind


a) für einen Beruf ausgebildet wird oder 

b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt, oder 

c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder 

d)ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet  

Bei dir dürfte das dann wohl c) sein.


Gaenseliesel  01.12.2015, 12:29

DH !

Kenne ich ! chronisch krankes Kind (80 % GdB ), Berufsausbildung und Arbeitsplatzsuche.... bei dieser Anamnese fühle ich mich zurückversetzt in vergangene Jahre  !

LittleArrow  01.12.2015, 12:18

Ennowarmal, danke für die umfangreiche Antwort. Zu diesem Detail habe ich eine Rückfrage:

c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann  ...  Bei dir dürfte das dann wohl c) sein.

Bis zu welchem Lebensjahr des erwachsenen Kindes geht das dann?  Endlos, auch beim Hilfsarbeiter?

EnnoWarMal  01.12.2015, 13:20
@LittleArrow

Bis zu welchem Lebensjahr des erwachsenen Kindes geht das dann? 

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (mit Nachspielzeit, falls Wehrdienst dazwischen).

Kindergeldansprüche sind vierteilig:

  1. bis zum 18. Lebensjahr (immer)
  2. von 18 bis 21 (einige Einschränkungen)
  3. von 21 bis 25 (andere Einschränkungen, sie oben abcd))
  4. ab 25 (falls krankheitsbedingt nicht in der Lage, sich zu ernähren. Die Krankheit muss jedoch vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Wäre es anders, würde ja jeder für seine Oma Kindergeld bekommen können).

Hier waren wir also in Nummer 3, was Ganseliesel schreibt, ist Nummer 4.

Wenn Nummer 4, dann tatsächlich lebenslang.