Einkommenssteuer; Was darf in Zeile 20 stehen??? Auch km-Geld?
Hallo,
ich arbeite als Angestellter im Außendienst und nutze hierfür meinen privaten PKW. Mein Arbeitgeber zahlt mir 30 Cent je gefahrenen km und meine Aufwendungen für Hotelübernachtungen. Einen Verpflegungszuschuss zahlt er nicht.
Nun habe ich bei meiner Steuererklärung bemerkt, dass mein Arbeitgeber in die Zeile 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die ausgezahlten Beträge für mein Kfz und die Hotelkosten einträgt.
Meine Frage. Darf der Arbeitgeber in diese Zeile 20, welche da heißt: "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit", diese Zahlungen angeben? Zahlt er nicht meine Auslagen, und diese sind steuerlich gar nicht relevant? Wie gesagt, er zahlt keinen Verpflegungszuschuss.
2 Antworten
Ist doch völlig egal. Trage alle Kosten die Du hattest, also Übernachtungen, Kilometergeld und verpflegungsmehraufwand ein, dann bleibt automatisch das über, was zusätzlich abgezogen werden kann.
Trotzdem alle eigenen Ausgaben angeben. Deine Ausgaben werden dann mit denen aus Zeile 20 aufgerechnet.