Steuerfrage: Unterhalt für studierende Freundin (nicht verheiratet) absetzen?

5 Antworten

M.E. könntest Du den Unterhalt nur dann absetzen, wenn der Freundin aufgrund des Zusammenlebens öffentliche Leistungen verwehrt werden, z.B. ALG-II wegen Bedarfsgemeinsschaft.

Als Studentin hat sie aber ohnehin keinen Anspruch auf ALG-II, da wäre Bafög die passende Leistung. Und beim Bafög ist ein Lebensgefährte irrelevant. Möglicherweise hat sie aufgrund ihres Ausländerstatus ohnehin keine Ansprüche in D.

Siehe 33a Abs. 1 Satz 3 EStG.


Deian333 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 11:08

Auf Bafög hätte Sie doch einen Anspruch, die Voraussetzung ist aber dass Sie in einem MiniJob tätig ist, was Sie nicht findet.

Andri123  30.06.2020, 11:10
@Deian333

Die Bafög-Ablehnung hat aber nichts mit Deiner Person zu tun, das wäre die Voraussetzung für die Absetzbarkeit des Unterhalts.

Hallo Deian,

ich habe ein gleiches Problem. Wir leben zusammen, sie ist Studentin und ich bin Alleinverdiener und ich möchte es von der Steuer absetzten. Es scheint auch zu funktionieren, siehe link:

https://www.finanzfrage.net/g/frage/steuerfrage-unterhalt-fuer-studierende-freundin-nicht-verheiratet-absetzen

Ich kann diesen Link leider nur anklicken, wenn ich nicht eingeloggt bin. Der Junge hatte es erfolgreich geschafft. Die Frage ist nur wie viel kann man absetzten und wo trage ich es ein. Welche Nachweise muss ich einreichen etc. Unser Finanzamt ist sehr unfreundlich und hat gleich gesagt DAS GEHT NICHT...Es ist aber sehr viel Geld im Spiel wenn man bis 3000 Euro pro Jahr erhalten kann!

Welchen Status habt ihr denn? Eheähnliche Gemeinschaft, oder Sonstiges? Warum solltest du den Unterhalt geltend machen können, wenn ihr in keinster Weise "verbandelt" seid?


Deian333 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 10:42

Wir sind beide als ''ledig'' gesehen.. Da Sie kein Deutsch kann und kein Einkommen bzw. kein Job findet, wohnt Sie mit mir.

Ich frage nur, weil ich leider aus Unwissenheit nicht weiß ob mich das Finanzamt irgendwie in diesem Fall ''unterstützen'' kann.

Du bist ihr gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet oder habt ihr ein Kind zusammen?


Deian333 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 10:51

Was ich vielleicht noch ergänzen kann, ist dass sie letztes Jahr aus dem Ausland nach Deutschland umgezogen ist.

Wassonst  30.06.2020, 10:55
@Deian333

Dann sind die Zahlungen nicht zwangsläufig und somit steuerlich irrelavant.

Deian333 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 10:38

Nein, wir haben kein Kind zusammen und bin auch nicht zum Unterhalt verpflichtet. Da Sie kein Deutsch kann und kein Einkommen bzw. kein Job findet, wohnt Sie mit mir.

Deian333 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 10:47
@NMAFFM

Sie bekommt auch keine Leistungen vom Amt.

NMAFFM  30.06.2020, 10:59
@Deian333

Die kann sie doch bestimmt beantragen. Wirst allerdings bestimmt mit in die Berechnung einbezogen

Der Aufhänger an er Abzugsfähigkeit ist:

Würde Dein Einkommen herangezogen, für den Fall, dass sie z. B. ALG II beantragen würde.

Wenn Euer zusammen leben als eheähnliche Gemeinschaft (bei Hartz IV Bedarfsgemeinschaft) angesehen werden, so ist § 33 a EStG Dein Freun.

Dann kannst Du (in 2020, der Betrag ändert sich pro Jahr) 9.408,- Euro + den Basistarif der Krankenkasse abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wfwbinder  30.06.2020, 11:25

Noch eine kleine Erläuterung, weil meine Antwort ja etwas von den anderen Antworten abweicht.

Es sin Voraussetzungen zu erfüllen. Sie muss eine Steuer-ID beantragen (geht über die Meldebehörde, oder as Bundeszentralamt für Steuern).

Ausserdem basiert es auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz, denn auch wenn sie kein ALG II beantragen kann, würde sie keine bekommen, wenn wie es beantragen würde, denn sie lebt mit Dir ein einer Bedarfsgemeinshaft.

Also beantrage das. Für den Fall, dass das Finanzamt es ablehnt, gehe zu einem Kollegen von mir. Schließlich geht es für Dich um ca. 3.000,- Euro pro Jahr.

Deian333 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 01:19

Eine Steuer-ID hat Sie schon beantrangt und auch erhalten.

Also die einzige Möglichkeit wäre dass Sie ALG II beantragen soll.

Das muss Sie nachdem Sie den Studium beendet hat und einen Job hat, zurückzahlen?

wfwbinder  01.07.2020, 05:14
@Deian333
Also die einzige Möglichkeit wäre dass Sie ALG II beantragen soll.
Das habe ich nicht geschrieben.
Es reicht, ass sie es sowieso nicht bekommen werdet, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft wäret.