Steuererklärungen was wird erstattet?
Hallo Leute, ich mache grade meine Steuererklärung für das Jahr 2023. in dem Jahr habe ich mir einen PC für die Uni gekauft und alle Teile des PCs als Werbungskosten eingetragen. Jedoch ändert sich nichts an der Erstattung. Jetzt stelle ich mir die Frage bekommt man nur einen Teil der Lohnsteuer erstattet (habe in den Semesterferien gearbeitet) oder kriegt man auch einen Teil der Umsatzsteuern erstattet für Objekte welche man auch beruflich nutzt?
4 Antworten
habe in den Semesterferien gearbeitet
und hast wohl während dieser Wochen kaum Einkünfte über das Existenzminimum hinaus = 10.908 Euro in 2023 erzielt. Bedeutet folgend, dass Du die komplette während dieses Zeitraums einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommst.
(habe in den Semesterferien gearbeitet)
Da wirst Du kaum mehr als 15.000,- brutto in der gesamten Zeit bekommen haben.
Also bekommst Du sowieso die gesamte Lohnsteuer zurück, wenn alle Pauschalen (Arbeitnehmerfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgabenpauschale) abgezogen sind.
Bei 0,- Steuerschuld ist Ende, nuller als Null gibt es nicht.
kriegt man auch einen Teil der Umsatzsteuern erstattet für Objekte welche man auch beruflich nutzt?
Umsatzsteuer aus den Kosten und investitionen kannst Du bekommen, wenn Dun selbständig bist und beabsichtigst umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen.
Hast Du denn überhaupt Lohnsteuer abgeführt?
Denn eine Erstattung kann man natürlich nur erhalten, wenn man Lohnsteuer gezahlt hat.
Und mehr als eingezahlt kann man logischerweise nicht zurück erhalten.
Umsatzsteuer ist nur für Selbstständige und Freiberufler relevant, da bekommst Du schon mal Null Euro!
ja Ich hatte den Gedanken, dass man bei einem PC mit 50% beruflicher Nutzung auch 50% der bezahlten USt zurück bekommt. Vielen Dank fürs aufklären
Verschaffe Dir zunächst Grundlagewissen:
Die Umsatzsteuer kannst Du schon mal knicken. Gibt keinen Cent zurück.
Und beim Erststudium sieht es auch bei der Einkommensteuer trübe aus.